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EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD): Vereinfachungen und digitale Unterstützung für KMUs

10.12.2025rss_feed

EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD): Vereinfachungen und digitale Unterstützung für KMUs

Die CSRD betrifft nur wenige Unternehmen im Holzhandel. Trotzdem sind viele Händler mit Anfragen ihrer Kunden und Geschäftspartner zu diesem Thema konfrontiert. Wir stellen Ihnen den aktuellen Stand sowie neue Unterstützungsangebote vor.


Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die seit Anfang 2023 in Kraft ist und Unternehmen zu einer umfassenderen Berichterstattung über ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) verpflichtet.

Aufgrund umfangreicher Rückmeldungen aus Mitgliedstaaten und Unternehmen hat die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Wettbewerbsinitiative zunächst im November 2024 ein sogenanntes ESG-Omnibus-Vereinfachungspaket angekündigt und am 26. Februar 2025 konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt. Dieses Paket soll mehrere Nachhaltigkeitsvorschriften – darunter die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferkettenrichtlinie CSDDD und die EU-Taxonomie – vereinfachen und besser handhabbar machen.

Die wichtigsten Änderungen bei der CSRD lassen sich – bezogen auf den Anwendungsbereich – wie folgt zusammenfassen:


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Zuvor hatten Kommission, Rat und Parlament unterschiedliche Vorschläge vorgelegt (u. a. mit teils höheren Mitarbeiter- und Umsatzschwellen). Mit der Einigung vom 9. Dezember 2025 liegt nun ein gemeinsamer Kompromiss vor, der noch formell von Parlament und Rat bestätigt werden muss.

Für die Mitglieder des GD Holz bedeutet dies eine deutliche Entlastung – die meisten Unternehmen fallen künftig nicht mehr unter die verpflichtende CSRD-Berichterstattung.

Auch wenn die meisten Holzhandelsunternehmen nicht mehr direkt betroffen sind, werden Großkunden und Geschäftspartner (z. B. Banken) weiterhin Nachhaltigkeitsdaten abfragen, um ihre eigenen Berichtspflichten zu erfüllen. Um zu verhindern, dass große Unternehmen ihre Berichtspflichten auf kleinere Betriebe abwälzen, hat die EU-Kommission einen freiwilligen Berichtsstandard für KMU eingeführt: den VSME-Standard. Im Rahmen des Omnibus-Pakets soll dieser Standard zusätzlich als Obergrenze für Informationsanforderungen dienen: Unternehmen, die unter die CSRD fallen, dürfen von nicht berichtspflichtigen KMU grundsätzlich nur Informationen verlangen, die im VSME vorgesehen sind.


Der VSME

Der VSME-Standard (Engl.: Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) wurde vom European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt – dem technischen Beratungsgremium der Europäischen Kommission für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Am 30. Juli 2025 wurde der VSME-Standard von der Europäischen Kommission als Empfehlung angenommen. Der Standard bietet ein einfaches und verhältnismäßiges Rahmenwerk für nicht börsennotierte KMU, um freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen für Großkunden bereitzustellen. Der Standard hilft KMU dabei, den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung zu verbessern, eigene ökologische und soziale Themen besser zu steuern und ihr Engagement für Nachhaltigkeit sichtbar zu machen.

Damit die Berichterstattung so einfach wie möglich ist, hat EFRAG digitale Hilfsmittel entwickelt:

  • VSME Digital Template – ein standardisiertes Excel-Formular zur Berichterstattung
  • XBRL-Taxonomie – ermöglicht maschinenlesbare Berichte
  • Digital-Report-to-XBRL-Konverter – wandelt Excel-Berichte in digitale Formate um

Diese Tools sind inzwischen auch auf Deutsch verfügbar. So soll sichergestellt werden, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht mit unterschiedlichen Anfragen überflutet werden, sondern eine einheitliche und vergleichbare Vorlage nutzen können. Auf diese Weise sollen die Vergleichbarkeit und Anerkennung von Nachhaltigkeitsdaten verbessert und die Kosten für die Einhaltung von Berichtspflichten reduziert werden.

Vertreter von Genossenschaftsbanken und anderen Finanzinstituten unterstützen den Ansatz ausdrücklich, da ein harmonisiertes Berichtsformat die Arbeit erleichtert und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsdaten fördert.

Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig ist, bleibt es wichtig, Nachhaltigkeitsdaten strukturiert zu erfassen. Mit dem VSME-Standard steht Ihnen dafür ein einfaches, europaweit anerkanntes Instrument zur Verfügung, um Anfragen von Kunden effizient zu beantworten und sich als nachhaltiger, zukunftsorientierter Partner in der Lieferkette zu positionieren.

Die neuen Vorlagen finden Sie hier:
https://www.efrag.org/en/vsme-digital-template-and-xbrl-taxonomy


VSME Seminar

Der GD Holz plant Anfang 2026 ein Seminar für interessierte Mitgliedsunternehmen, die freiwillig nach dem VSME-Standard berichten möchten.
Weitere Informationen folgen in den kommenden Monaten über unseren Newsletter. (lk)


Foto © GD Holz/lk

Foto © GD Holz/lk