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EU-Lieferkettengesetz verzögert sich wohl

27.10.2021rss_feed

EU-Lieferkettengesetz verzögert sich wohl

Deutschland hatte vorgelegt und ein nationales Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Sommer verabschiedet. Parallel dazu laufen die Verhandlungen auf EU-Ebene. Die für Juni angedachte Präsentation eines Entwurfs eines europaweiten Lieferkettengesetzes hat die Kommission auf heute, den 27. Oktober verschoben. Auch dieser Termin ist laut Expertenkreisen nicht zu halten.


Dem Vernehmen nach, ist erst im Dezember mit einem Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zu rechnen. Gründe für die Verzögerung sind demnach Probleme bei der Einbindung der Sorgfaltspflichten in das bestehende Unternehmensrecht und die große Menge an Eingaben betroffener Interessengruppen.

 

Auch der GD Holz begleitet gemeinsam mit seinen Verbändepartnern das Verfahren aufmerksam, eingreifend und kritisch. Es ist zu erwarten, dass die EU die europäischen Regelungen nicht wie geplant über eine Richtlinie beschließen wird, sondern direkt als europäische Verordnung umsetzt, die dann die Mitgliedsstaaten unmittelbar und direkt bindet. Damit würde das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in weiten Teilen abgelöst. Dabei ist davon auszugehen, dass die europäische Regelung einen deutlich größeren unmittelbaren Anwendungsbereich vorsieht. Sind in Deutschland ab dem 01.02.2023 die großen Unternehmen und Konzerne mit mehr als 3.000 und ab dem 01.02.2024 dann diejenigen mit 1.000 Mitarbeitern unmittelbar betroffen, so soll nach den europäischen Vorschlägen die Schwelle bei 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen oder einer Bilanzsumme von 43 Millionen liegen. Unmittelbar sollen auch KMU betroffen sein, bei denen ein hohes Risiko vermutet wird. Damit wären auch einige Unternehmen der Holzbranche unmittelbare Normadressaten des Gesetzes und müssten die Vorgaben direkt einhalten. Die europäischen Vorgaben sind auch in Bezug auf die Lieferkette weiter. Kennt das deutsche Gesetz eine Differenzierung der Pflichten innerhalb der Lieferkette, so dass die Anforderungen im eigenen Geschäftsbetrieb (Tier/engl. für Ebene 0) und beim unmittelbaren Lieferanten (Tier 1) strenger sind als bei den mittelbaren Zulieferern (Tier 2, 3,..) so soll nach bisherigen Verlautbarungen beim europäischen Entwurf die gesamte Wertschöpfungskette gleichermaßen betroffen sein. Die Mitgliedstaaten sollen auch aufgefordert sein, die zivilrechtliche Haftung auszuweiten. Ggf. soll auch eine strafrechtliche Verfolgbarkeit eingeführt werden.

 

Es ist gut und dringend erforderlich, dass sich die Wirtschaftsverbände gemeinsam gegen diesen weiten Anwendungsbereich wehren und es bleibt zu hoffen, dass noch einige Vorgaben ihre Änderungen erfahren. Die Experten haben allerdings wenig Zweifel daran, dass es zu einer europäischen Vorgabe kommen wird, weil es einfach politisch gewollt ist. Dieselbe Erfahrung haben wir in Deutschland gemacht, dass fast über alle Parteigrenzen hinaus der Konsens geherrscht hat, das Gesetz noch in der alten Legislaturperiode verabschieden zu wollen.

 

Es macht also für alle Unternehmen Sinn, sich bereits im Vorfeld mit den Vorgaben der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu beschäftigen und bereits 2022 damit zu beginnen, den Geschäftsbetrieb und die Verträge mit den eigenen Zulieferern Prüfungen zu unterziehen, um dann auf alles, was kommen wird, vorbereitet und nicht überrascht zu sein. Der GD Holz wird dazu gemeinsam mit dem Vorstand Hilfestellungen und Handreichungen anbieten. (ga)