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EU-Kommission veröffentlicht „Universelle Referenznummer“ für den Export von Lagerware

19.11.2025rss_feed

EU-Kommission veröffentlicht Universelle Referenznummer für den Export von Lagerware

Gemäß aktuellem Stand wird der Zoll beim Export von Holzprodukten eine Referenznummer fordern. Für Lagerware existieren aber keine Referenznummern. Die EU-Kommission hat nun Informationen veröffentlicht, wie mit solchen Fällen umgegangen werden kann.


Die EUDR gilt (Stand heute) für Holz, das ab dem 30.12.2025 zum ersten Mal in der EU in Verkehr gebracht wird. Für Holz, das bereits vor dem 30.12.2025 zum ersten Mal in der EU in Verkehr gebracht wurde, muss die EUDR nicht angewandt werden. Dies gilt auch für Produkte, die ab 2026 aus Holz hergestellt werden, das vor dem 30.12.2025 zum ersten Mal in der EU in Verkehr gebracht wurde. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass das Holz vor dem 30.12.2025 in Verkehr gebracht wurde, z. B. mittels Einfuhrdokumenten, Rechnungen oder Lieferscheinen (Quelle: EU-FAQ 9.1 und 9.2). Sensible Daten dürfen auf diesen Nachweisen geschwärzt werden. Wie das im Geschäftsbetrieb funktionieren soll, ist noch unklar.


In der Praxis wird dies dazu führen, dass auch nach dem geplanten Anwendungsbeginn der EUDR am 30.12.2025 noch Holz in der EU gehandelt werden wird, für das keine Sorgfaltserklärungen und Referenznummern vorliegen. Dies gilt auch für ab 2026 aus diesem Holz hergestellte Produkte – die EUDR muss nicht erfüllt werden, es müssen keine Sorgfaltserklärungen abgebeben werden.

Für den Export und eventuellen Re-Import entsprechenden Holzes müssen bei der Verzollung aber trotzdem Referenznummern angegeben werden. Ungeachtet möglicher Vereinfachungen bei der EUDR und dem eventuellen Wegfall der Referenznummern hat die EU-Kommission nun neue Informationen zu diesem Thema veröffentlicht. Für den Export von Lagerware soll eine sog. Conventional Reference Number (deutsch: gebräuchliche oder universelle Referenznummer; bisher auch als Dummy-Referenznummer bezeichnet) verwendet werden. Diese lautet 99EU9999999999 und kann sowohl für Exporte als auch für Re-Importe verwendet werden.


Enthält ein relevantes Erzeugnis sowohl Material, das vor dem 30.12.2025 als auch Material, das nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurde, müssen sowohl die Conventional Reference Number als auch die EUDR-Referenznummer(n) der Ware beim Zoll angegeben werden.

Derzeit fordern einige Kunden innerhalb der EU fälschlicherweise auch für Altware Referenznummern. Die universelle Referenznummer ist nur für Export und Re-Import vorgesehen und hat innerhalb der EU keinen praktischen Nutzen. Wenn Forderungen von Kunden so befriedigt werden können, kann die universelle Referenznummer aus Sicht des GD Holz aber auch innerhalb der EU verwendet werden.

Die entsprechende Veröffentlichung der EU-Kommission finden Sie hier: circabc.europa.eu/ui/group/34861680-e799-4d7c-bbad-da83c45da458/library/675e95ab-da32-45fb-8538-11eb0ccc586a/details

(fk)

 


Foto © EUDR

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