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EU-Entwaldungsverordnung im EU-Parlament angenommen

26.04.2023rss_feed

EU-Entwaldungsverordnung im EU-Parlament angenommen

Am 19.04. hat das EU-Parlament dem Vorschlag zur neuen Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) mit großer Mehrheit zugestimmt. Wir fassen hier den aktuellen Stand der Dinge zusammen.


Die Verordnung wurde mit 552 Ja-Stimmen angenommen. 44 Abgeordnete stimmten dagegen und 43 enthielten sich. Von den deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments stimmten 53 dafür, 17 dagegen, 17 enthielten sich und 9 haben sich nicht beteiligt. Das Abstimmungsverhalten der deutschen EU-Parlamentarier finden Sie hier.

Als letzter Schritt muss nun noch der Europäische Rat zustimmen. Dies gilt als Formsache und soll am 22. Mai stattfinden. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten, also Ende nächsten Jahres, wird die EUDR die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ersetzen und die Holzbranche vor neue Herausforderungen stellen. Der abgestimmte Verordnungstext wurde mittlerweile veröffentlicht, den deutschen Text finden Sie hier. Es ist zu erwarten, dass es am Text der Verordnung keine Änderungen mehr geben wird.

Im Vergleich zum Verordnungsvorschlag vom 21.12.2022 gab es nur geringfügige Änderungen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Newsletter-Artikel vom 1.3.2023, 8.2.2023 und vom 11.1.2023, die im Wesentlichen dem aktuellen Stand entsprechen.


Das für den Holzhandel bei dieser Verordnung zentrale Thema ist weiterhin der Lieferantenschutz. Die EUDR sieht vor, dass Informationen in der Lieferkette weitergegeben werden müssen:

Artikel 4, Absatz 7 EUDR: Marktteilnehmer teilen Marktteilnehmern und Händlern der nachgelagerten Lieferkette diejenigen relevanten Erzeugnisse mit, die sie in Verkehr gebracht oder ausgeführt haben, sowie alle Informationen, die als Nachweis dafür, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde, und dafür, dass kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko besteht, erforderlich sind, einschließlich der Referenznummern der diesen Erzeugnissen zugeordneten Sorgfaltserklärungen.

 

Große Unternehmen (Nicht-KMU) in der Lieferkette benötigen diese Informationen, da sie verpflichtet sind zu prüfen, ob ihre Vorlieferanten ihre Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß angewandt haben (siehe Artikel 4 Absatz 9). Es ist aber weiterhin unklar, in welchem Umfang hier Informationen weitergegeben werden müssen und was große Unternehmen in der Lieferkette genau prüfen müssen. Der GD Holz macht hier weiter Druck bei allen beteiligten Gremien, dass der Lieferantenschutz gewährleistet sein muss.

 


Ein weiteres Thema sind die Sorgfaltserklärungen (SE). Diese müssen von Importeuren, Exporteuren, großen Unternehmen in der Lieferkette und europäischen Waldbesitzern jeweils vor dem Inverkehrbringen bzw. Import abgegeben werden. Diese erhalten dann eine Referenznummer, die sie in der Lieferkette weitergeben müssen (siehe Auszug aus der Verordnung im vorherigen Absatz). Für die SE sind Informationen zum Produkt (Menge, Produkt, Baumart) sowie zur Herkunft (inklusive Geolokalisierungsdaten aller Holzherkünfte) nötig.

Im Verordnungsvorschlag vom 21.12.2022 war die Formulierung noch so, dass auch große Unternehmen in der Lieferkette und Exporteure diese ganzen Informationen (insb. die Geodaten) brauchen, um ihre eigene SE ausfüllen zu können. Das BMEL hat uns dazu auf Nachfrage mitgeteilt, dass dies nicht zielführend sei und die Referenznummer ausreichen müsste. Man werde sich dafür einsetzen, dass dies in der abschließenden Version berücksichtigt werde. Im nun veröffentlichten Text wird die Referenznummer in der Vorlage für die SE zwar erwähnt, aber nicht anstatt der oben genannten Daten, sondern zusätzlich dazu (siehe letzte Seite des Verordnungstextes)! Dies würde bedeuten, dass neben den Referenznummern auch Geodaten in der Lieferkette weitergegeben werden müssen. Der GD Holz hat diesen Umstand sofort bei BMEL und EU-Kommission aufgezeigt, wir warten aber bisher noch auf eine Rückmeldung.


Wir werden uns auch in den kommenden Monaten weiterhin intensiv mit dem Fortgang der Verordnung befassen. Dabei werden insbesondere die konkrete Auslegung und Anwendung des Regelwerkes im Fokus stehen. Der GD Holz will sich gemeinsam mit dem europäischen Holzhandelsverband ETTF weiter intensiv für eine in der Praxis umsetzbare Verordnung einsetzen.

Der GD Holz betreut bereits seit zehn Jahren Unternehmen im Bereich der Umsetzung der EUTR. Diese langjährige Erfahrung wird nun sukzessive um die EUDR-Anforderungen erweitert, damit die Beratungskunden lückenlos versorgt werden können. Bei Fragen zum Thema freuen wir uns über Ihre Nachricht an eutr@gdholz.de. (fk)


Foto: ©  Wavebreak-media - Thinkstock.com

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