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Erhöhung der Maut voraussichtlich ab 01.12.2023

16.08.2023rss_feed

Erhöhung der Maut voraussichtlich ab 01.12.2023

Vom 01. Dezember 2023 an soll die Lkw-Maut auf deutschen Straßen kräftig steigen. Dann wird ein zusätzlicher Mautteilsatz für die verkehrsbedingten CO₂-Emissionen in Kraft treten. Die Befürchtungen des Gewerbes, dass sich die Mautsätze nahezu verdoppeln werden, bestätigen sich.


Aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass in der Kohlenstoffdioxid-Emissionsklasse 1, zu der derzeit der weit überwiegende Teil der Lkw zählt, ein zusätzlicher Mautaufschlag für Lkw der Euro-6-Klasse über 18 Tonnen mit drei Achsen 12,4 Cent, mit vier Achsen 13,4 Cent und für Lkw mit fünf und mehr Achsen 15,8 Cent pro Kilometer betragen soll. Aktuell zahlen Lkw ab vier Achsen einheitlich eine Gesamtmaut von 19 Cent pro Kilometer. Dieser Betrag ist auch weiterhin fällig. Damit wird die Mautbelastung um 70 und 83 Prozent für diese Fahrzeuge pro Kilometer steigen.

Für den Holzhandel ist es besonders kritisch, dass die Gewichtsgrenze für die Mautpflicht per 01. Juli 2024 von derzeit 7,5 auf dann 3,5 Tonnen abgesenkt werden soll. Diese Lkw werden dann zwischen 15,1 Cent (Euro 6) und 24,8 Cent (Euro 1 und schlechter) pro Kilometer zahlen müssen. Eine Ausnahmeregelung ist erneut nur für sogenannte Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen vorgesehen, sie sollen von der Mautpflicht ausgenommen werden.

Der Bundesrat hatte am 07.07.2023 zu dem Gesetz noch Stellung genommen und gibt zu bedenken, dass die Einbeziehung von Fahrzeugen des Güterkraftverkehrs ab 3,5 T einen Effekt auf das Verbraucherpreisniveau haben wird, das nicht zu einer Gefährdung der Versorgung ländlicher Räume und auch nicht zu Verwerfungen in der Logistik führen darf.


Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Mautsätze zur Stauvermeidung punktuell anzupassen, nach Tages- oder Jahreszeit sowie nach Tageskategorie. Dafür erlaubt der Text eine Anhebung des Teilsatzes für die Infrastruktur auf maximal 175 Prozent des Durchschnitts in der jeweiligen Fahrzeugkategorie. Zudem muss eine Anhebung in dem Sinne kostenneutral erfolgen, dass die Mautsätze außerhalb der Stoßzeiten gesenkt werden, damit keine Mehreinnahmen entstehen. Die Zeitspanne für Stoßzeiten wird ferner auf maximal sechs Stunden pro Tag beschränkt. Das Bundesverkehrsministerium darf sie jeweils für bestimmte Zeiträume auf genau bezeichneten Abschnitten per Rechtsverordnung festlegen. Darüber hinaus können die Mautdaten künftig generell in pseudonymisierter Form statistisch ausgewertet und für die Verkehrslenkung verwertet werden.

Der GD Holz hatte gemeinsam mit seinem Spitzenverband BGA während des Gesetzgebungsverfahrens Stellungnahmen abgegeben, in denen auf die Betroffenheit des Mittelstandes eindringlich hingewiesen wurde. Der Wunsch der Regierung nach deutlichen Mehreinnahmen aus der Maut, die dann in die Sanierung der Schiene und der Bahn investiert werden soll, ist so groß, dass die Eingaben der Verbände bisher leider nicht erfolgreich waren.

Das wird uns nicht davon abhalten, bis zum Abschluss des Gesetzesvorhaben weiter auf die Betroffenheit des Mittelstandes hinzuweisen. (ga)

 



Foto: © istock-537714917-1.jpg

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Heinrich Gratenau
16.08.2023 14:47
Ich wäre eher dafür, seitens der Praxis der Politik Lösungsansätze aufzuzeigen, die dem CO2-Ziel dienen.
Wenn man den Bahnverkehr beobachtet, sieht man eine klare Zunahme an Zügen mit 'rollender Landstrasse', also Trailern auf Waggons. Die Spediteure reagieren bereits auf die neuen Verhältnisse. Wir müssen einfach akzeptieren, dass importierte Ladungen 1-2 Tage länger unterwegs sind.
Die DB Netz muß dringend die Kapzitäten für eine weitere Erhöhung des Anteils am Ferntransport schaffen. Da lohnt m.E. entsprechende Lobbyarbeit am Potsdamer Platz und bei den verkehrspolitischen Abgeordneten!
Der Transport zum Verarbeiter wird teurer, aber doch für alle einigermaßen gleich. Und im ländlichen Raum kosten dafür die Grundstücke nur einen Bruchteil des Preises im Ballungsraum ☺.