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Entsorgung von Terrassendielen

21.09.2022rss_feed

Entsorgung von Terrassendielen

Oft stellte sich bei Verkaufs- und Beratungsgesprächen zur neuen Terrasse im Holzhandel auch die Frage: Wohin mit der alten? Wenn die Montage der neuen Terrasse Teil der Vereinbarung sein soll, gehört die fachgerechte Entsorgung einer alten Holzterrasse mit dazu.


Am Ende ihrer Nutzung werden Terrassendielen meist zu Abfall und müssen entsorgt werden. Im Rahmen der Arbeiten zur neuen Terrassendielen-Broschüre des GD Holz (5. Auflage, Juli 2020) wurde dieses Thema betrachtet.

Grundlage für Entsorgung, Recycling oder Wiederverwertung ist für Deutschland die Altholz-Verordnung (AltholzV 2002), die den Umgang mit Holzabfällen (Altholz) regelt. Die AltholzV befindet sich derzeit in Überarbeitung. Die Veröffentlichung einer novellierten Fassung wird aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.


Einordnung von Altholz

Grundsätzlich ist die Art und Zusammensetzung von Abfallholz sehr unterschiedlich. Die Bandbreite reicht von naturbelassenem, lediglich mechanisch bearbeiteten Holz bis hin zu Chargen, die mit Farben, Lacken oder Holzschutzmitteln behandelt wurden. Für das Handling von Altholz im Rahmen der Aufbereitung und Verwertung definiert die AltholzV vier Altholz-Kategorien, die verschiedene Altholz-Sortimente entsprechend der zu erwartenden Schadstoff-Belastung zusammenfasst.

 

  • Kategorie A I: Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt ist.
  • Kategorie A II: Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z. B. PVC) und ohne Holzschutzmittel.
  • Kategorie A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
  • Kategorie A IV: Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholz-Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.

 

Mit der sog. Regelvermutung wurde in Anhang III der AltholzV ein Instrument geschaffen, mit dem verschiedene Abfallsortimente beschrieben und einer Altholz-Kategorie zugewiesen werden. Terrassendielen aus Holz sind nach Anhang III dem Sortiment Hölzer aus dem Garten- und Landschaftsbau und Gartenmöbel zuzuordnen.

Liegen keine Angaben zur Behandlung der Terrassendielen vor, sind diese laut Regelvermutung in Kategorie A IV eingestuft. Hiervon kann mithilfe eines Nachweises abgewichen werden, dass keine Holzschutzmittel in das Produkt eingebracht wurden.


Die Grundlagen der Altholz-Entsorgung sowie ausführliche Steckbriefe der Altholz-Sortimente sind im Leitfaden der Altholz-Verwertung des BAV – Bundesverband der Altholz-Aufbereiter und -verwerter e. V. zusammengestellt. Letzen Endes ist es aber eine Frage des kommunalen Entsorgers, wie dieser die Situation entscheidet.

 

Besonderheiten bei Verbund-Werkstoffen (WPC / NFC)

Terrassendielen aus Verbundstoffen (WPC / NFC) fallen nur unter den Anwendungsbereich der AltholzV (2002), wenn ein Holzanteil von mehr als 50 % im Produkt vorliegt, was i. d. R. der Fall ist. Die Entsorgung von diesen Terrassendielen ist jedoch nicht explizit in der AltholzV definiert. Im Rahmen der o. g. Überarbeitung der AltholzV soll das Thema neu geregelt werden.

Einige Hersteller von NFC-Terrassendielen nehmen das Material zurück und recyceln es. Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Angaben der Hersteller des WPC-Produkts dazu macht.

Bei einer gewerblichen Entsorgung ist es wichtig, Herstellerangaben zu haben, welche Kunststoffe und Naturfasern (Holz, Bambus etc.) in welchen Zusammensetzungen enthalten sind.

Derzeit wird von den Herstellern von Terrassendielen aus Verbundstoffen (WPC) je nach eingesetztem Polymer eine Einstufung in die Altholz-Kategorien A II oder A III empfohlen.

  • Altholz-Kategorie A II, wenn das Polymer aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) besteht.
  • Altholz-Kategorie A III, wenn das Polymer aus PVC besteht.

(Zel)

 

Weitere Informationen


Foto: © Ninamalyna - Fotolia.com

Foto: © Ninamalyna - Fotolia.com


Heinrich Gratenau
21.09.2022 13:44
So weit die Theorie zu diesem interessanten Thema.
Aber in der Praxis wird es nicht vorkommen, dass ein Verbraucher Unterlagen zu seiner alten Terrasse hat, oder?
Also greift die 'Regelvermutung', die gegenüber Thermoholz, Teak, Lärche und Douglasie sowie den typischen Asiaten und Südamerikanern völlig ungerecht ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese jemals imprägniert worden sind.

Aus der Tatsache, wie sehr PVC separat gehalten wird, läßt sich auf die weitgehend unterschätzte Gefährlichkeit dieses Werkstoffs schließen. Weg damit aus dem konstruktiven und dekorativen Bereich.

Interessant wäre auch, ob europaweit pro Jahr mehr als 100 cbm WPC recycelt werden. Dafür gibt es doch so gut wie keine Logistik angesichts der verkauften Mengen, oder irre ich mich ?

Nachdenkliche Grüße

Heinrich Gratenau
meines Zeichens HOLZagent ☺