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Einsatz von keilgezinkten Fassadenelementen

23.09.2020rss_feed

Einsatz von keilgezinkten Fassadenelementen

In Bezug auf Produktivität, Ausbeute und Effizienz besteht kein Zweifel: Keilgezinktes Holz hilft bei der Produktionsoptimierung. Insbesondere für KVH wird meist keilgezinktes Material verwendet – doch dessen häufigsten Anwendungen sind im Innenbereich, in den Nutzungsklassen 1 (trocken) und 2 (feucht).

Wie sieht es aber für Verwendungen im bewitterten Außenbereich aus? Produkte wie Fassadenelemente, Terrassendielen, Konstruktionshölzer oder Sichtschutz-Zäune bestehen auch oft aus keilgezinktem Holz.


Einsatz von keilgezinktem Holz in der Fassade

Fassadenelemente, wie z. B. Rhombusleisten sind fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile und daher als Bauprodukt zu sehen, für die entsprechende bauaufsichtliche Regelungen greifen. Aufgrund der Kleinformatigkeit müssen diese zwar keine Festigkeitswerte wie Bauholz aufweisen, sind aber als sicherheitsrelevant einzustufen.

Zu beachten ist, dass Keilzinkungen im Außenbereich bei tragenden Konstruktionen (meist in Form von KVH) nicht im Bereich der vollen Bewitterung (Nutzungsklasse 3) verwendet werden dürfen. Da Fassadenelemente nach genannter Logik als nicht tragende Konstruktion einzustufen sind, greifen diese Vorgaben nicht zwingend, können aber als Empfehlung verstanden werden.

In den Fachregeln des Zimmererhandwerks (FR 01, 2. Ausgabe Jan. 2020) zu Außenwandbekleidungen aus Holz gibt es keine Regelungen zur Keilzinkung. Allerdings ist nach Fachregel 01 für den Einsatz von Fassadenelementen aus Nadelholz, Holz der Güteklasse 2 nach DIN 68365 zu verwenden. Diese Norm gibt vor, dass die Zulässigkeit von Keilzinkung zu vereinbaren ist.

 

Was ist der richtige Klebstoff?

Wenn nun keilgezinktes Holz vereinbart ist und zum Einsatz kommt, hat der Hersteller zu gewährleisten, dass Klebstoffe für Keilzinkenverbindungen so feste und dauerhafte Verbindungen herstellen, dass die Unversehrtheit der Klebung in der entsprechenden Nutzungsklasse während der erwarteten Lebensdauer des Bauwerks erhalten bleibt, so DIN EN 301 (Klebstoffe, Phenoplaste und Aminoplaste, für tragende Holzbauteile – Klassifizierung und Leistungsanforderungen). Somit ist es an dem Hersteller, einen geeigneten Klebstoff zu verwenden – dies sollte am besten über eine Prüfung oder sonstigen Nachweis belegbar sein.

In Anlehnung an die Vorgaben der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e. V. sollten Klebstoffe des Typ I nach DIN EN 301 oder DIN EN 15245 verwendet werden. Für die Keilzinkung sind dies in der Praxis meist PUR-Klebstoffe. Dies ist auch als Empfehlung für keilgezinktes Fassadenholz zu sehen.

 

(zel)

 


Foto: © kvh

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