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Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz

16.08.2022rss_feed

Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz

Am 10.08.2022 stellte der Bundesfinanzminister die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vor. Es sieht vor, für rund 48 Millionen Bürger*innen die Steuerlast an die Inflation anzupassen, um Mehrbelastungen zu vermeiden. Insgesamt sollen rund 10 Milliarden Euro an inflationsbedingten Mehreinnahmen aus der sog. kalten Progression an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden.


Von den Verbesserungen profitieren nach Ausführungen von Bundesfinanzminister Lindner Arbeitnehmer*innen Rentner*innen, Selbstständige sowie Unternehmer*innen. Davon ausgenommen werden sollen jedoch besonders hohe Einkommen, für die der sog. Reichensteuersatz von 45 Prozent greift. Zudem sollen die Änderungen für zahlreiche Steuerpflichtige auch weniger Verwaltungsaufwand bringen, indem für mehr als 270.000 Bürgerinnen und Bürger die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wegfällt.

Geplante Anpassungen

Die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz sehen im Einzelnen insbesondere folgende Änderungen vor:


Höherer Grundfreibetra:

Zum 1. Januar 2023 ist eine Anhebung um 285 Euro auf 10.632 Euro vorgesehen.

Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 300 Euro auf 10.932 Euro vorgeschlagen.

 

Kalte Progression ausgleichen

Die sog. Tarifeckwerte werden entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das heißt, der Spitzensteuersatz soll 2023 bei 61.972 Euro statt bisher 58.597 Euro greifen, 2024 soll er ab 63.515 Euro beginnen.

So kommen trotz steigender Inflation höhere Einkommen auch tatsächlich bei den Bürgerinnen und Bürgern an und der Effekt der kalten Progression wird somit ausgeglichen. Besonders hohe Einkommen (sog. Reichensteuersatz) ab 277.836 Euro sind ausdrücklich von dieser Anpassung ausgenommen. Im Durchschnitt sollen Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmer dadurch im nächsten Jahr 193 Euro mehr netto haben als in diesem Jahr, wenn sich ihr Einkommen nicht ändert.


Unterstützung von Familien

Der Kinderfreibetrag soll schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 Euro erhöht werden, bis er zum 1. Januar 2024 bei 2.994 Euro liegt. Das Kindergeld wird in den Jahren 2023 bis 2024 schrittweise erhöht: Ab dem 1. Januar 2024 beträgt es monatlich für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich 233 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, die keine Einkommensteuer zahlen.

 

Anhebung des Unterhalthöchstbetrags

Der Unterhalthöchstbetrag für 2022 wird von 9.984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden. Zukünftige Anpassungen werden automatisiert.


Bei den Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz wurden die Daten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zu Grunde gelegt. Wenn der Progressionsbericht beziehungsweise die Daten der Herbstprojektion vorliegen, ist eine Anpassung im parlamentarischen Verfahren für ein Inflationsausgleichsgesetz möglich. ga

 

Als PDF-Datei finden Sie hier die Anlagen:

Foto: © Gopixa - iStock.com

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