Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht weitreichende Verpflichtungen für Produzenten und Importeure vor
Die Novelle ist am 03. Juli 2021 in Kraft getreten und bedeutet für Transportverpackungen und Umverpackungen erhebliche Änderungen:
Ab Januar 2022 bestehen Dokumentationspflichten, d.h. für Transportverpackungen und alle anderen Verpackungsarten muss dokumentiert werden, welche Verpackungen im Vorjahr in Verkehr gebracht und zurückgenommen bzw. verwertet wurden. Gefragt sind Materialart und Menge, diese Dokumentation muss auf Verlangen den zuständigen Landeskontrollbehörden vorgelegt werden.
Schließlich tritt ab dem 01.07.2022 eine Registrierungspflicht für Hersteller aller Verpackungen in Kraft. Das bedeutet, dass Produzenten und Importeure Transportverpackungen, die sie erstmalig in den Geltungsbereich des Gesetzes bringen, also nach Deutschland, im System LUCID www.verpackungsregister.org registrieren müssen. Andernfalls dürfen Verpackungen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Die Novelle folgt einer EU-Vorgabe und bedeutet insgesamt einen höheren bürokratischen Aufwand durch das Erstellen von Dokumentationen einerseits und die Registrierung der anfallenden Verpackungen bei LUCID andererseits. (gb)