Die kreativen Wege der Sanktionsumgehung: blitzschnelle Reaktion bei den Ermittlungsbehörden
Kürzlich erhielt der GD Holz Informationen über eine vermutete Sanktionsumgehung beim Import aus Belarus und Russland in die EU. Der Verband hat die Angelegenheit anonymisiert den zuständigen Behörden weitergeleitet – deren Reaktion kam, in behördlichen Zeiteinheiten gerechnet, prompt!
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben wir unsere Mitgliedsunternehmen mehrfach und detailliert über das Inkrafttreten, die Durchsetzung und Anwendung der EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus informiert. Seiher haben uns einige Hinweise und Vermutungen erreicht, bei denen eine Sanktionsumgehung innerhalb der EU zumindest vermutet werden kann.
Nun erlangte der Verband Kenntnis davon, dass unter der Nutzung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) die Sanktionen umgangen werden, dies im Bereich des Imports von Bettfederleisten bzw. Rollrosten aus Massivholz. Ein Import aufgrund der Sanktionen wäre nicht möglich, wie so oft geht es um Sperrholz und Lagenholz bzw. Produkte daraus.
Bettfederleisten werden aus faserparallel verleimten Furnieren hergestellt, oftmals handelt es ich dabei um Lagenholz aus Birke oder Buche. Als hochwertige Produkte sind sie derzeit mit der korrekten Warentarifnummer aus Russland und Belarus vom Import ausgenommen. Sie unterscheiden sich vom herkömmlichen Rollrost: dieser besteht überwiegend aus Massivholzleisten (Kiefer oder Fichte), die am Rand mit einem stabilen Gewebeband verbunden sind. Rollroste haben eine andere Warentarifnummer und fallen nicht unter die EUTR. Auch sind sie zum Import nur aus Russland sanktioniert, aus Belarus hingegen nicht.
Im vorliegenden Fall spielte es sich wohl so ab, dass hochwertige Federleisten einfach VOR dem Importvorgang mit einem leichten Band provisorisch aneinander fixiert, so als Rollroste deklariert und exportiert werden konnten. Nach dem Import wird das Band entfernt und man hat vollwertige Federholzleisten vorliegen, die anderweitig nur unter Sanktionsverstoß hätten importiert werden dürfen. Auch wird vermutet, dass fertige Federholzleisten aus Russland über die Türkei in die EU importiert werden, zuvor umverpackt und/oder neu gelabelt. Gleicher Verdacht wurde bzgl. des Weges über China erlangt und in Anlehnung an die Erkenntnisse beim GD Holz Außenhandelstag würde das ins Bild passen.
Der GD Holz hat den Sachverhalt sowohl dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie auch dem Hauptzollamt Hannover mitgeteilt und darauf verwiesen, dass hier eine bewusste Sanktionsumgehung bei einigen in der EU ansässigen Importeuren vermutet wird - unter Entstehung eines erheblichen wirtschaftlichen Vorteils.
Bemerkenswert ist, dass beide Behörden innerhalb von 2 bzw. 3 Tagen auf die E-Mail vom GD Holz reagiert und die zuständigen Kontrollstellen informiert haben. Nun bleibt abzuwarten, ob der wissenschaftliche Dienst des Zolls die vZTA erneut überprüft, die Einlasskontrollstellen eine schärfere Überprüfung und die zuständige Zollsanktionsleitung des BAFA weitere rechtliche Schritte einleiten werden. Die Reaktionsschnelligkeit der Behörden in diesem Fall zumindest spricht sehr dafür und Sanktionsumgehungen sowie deren Kontrolle scheinen bei den Behörden nach wie vor ein Thema mit hoher Priorität zu sein. (nop)
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