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Die EU-Holzhandelsverordnung bei Importen aus der Ukraine

15.06.2022rss_feed

Die EU-Holzhandelsverordnung bei Importen aus der Ukraine

Wie letzte Woche berichtet, sind Importe aus Belarus und Russland aufgrund von Sanktionen und EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) nur noch schwer durchführbar. Nach Behördenangaben sind Importe aus der Ukraine aber weiterhin möglich, auch wenn dies durch die EUTR verkompliziert wird.


Laut EUTR Expert Group in Brüssel und Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn ist die Einhaltung der EUTR beim Import aus der Ukraine unter gewissen Voraussetzungen möglich. Diese Einschätzung gilt jedoch nur für Gebiete, die unter Kontrolle der ukrainischen Regierung stehen. Bei Gebieten mit aktiven Kampfhandlungen oder von Russland besetzten Gebieten ist die Erfüllung der EUTR nicht möglich. Die bereits seit 2014 von Russland besetzten Gebiete Luhansk, Donezk und die Krim sind zudem von Sanktionen betroffen.

 

Der EUTR-konforme Import aus Gebieten unter ukrainischer Kontrolle ist grundsätzlich möglich, wenn auch schwierig. Die Ende 2020 von der EUTR Expert Group beschlossene und Anfang 2021 veröffentlichte Country Conclusion zur Ukraine nebst Anhang ist weiterhin zu beachten. Diese listet einige Faktoren auf, die bei der Risikobewertung beachtet werden müssen. So gäbe es z.B. große Probleme mit Korruption in der ukrainischen Forstwirtschaft, insbesondere im Zusammenhang mit Sanitärhieben.

 

Zur Risikominderung empfiehlt die Expert Group insbesondere, lokale NGOs oder die Zivilgesellschaft vor Ort zu Rate zu ziehen. Laut BLE sei zudem der Leitfaden zu bewaffneten Konflikten besonders zu beachten. Es müsse sichergestellt werden, dass der aktuell stattfindende Krieg keine Auswirkungen auf die Legalität des Holzeinschlags hat. (fk)

 


Foto: © Silent Gos - iStock

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