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dialoGDigital: Änderungen im Reklamationsrecht ab dem 01.01.2022– was kommt auf die Branche zu?

21.12.2021rss_feed

dialoGDigital: Änderungen im Reklamationsrecht ab dem 01.01.2022– was kommt auf die Branche zu?

Melden Sie sich bereits heute zu der für unsere Mitgliedsunternehmen kostenfreien Veranstaltung von dialoGDigital am 18.01.2022 in der Zeit von 16:00 – 16:45 an. Wir informieren Sie zu den Änderungen im Reklamationsrecht und dem neuen Sachmangelbegriff 2022.


Rechtsanwalt Christian Widegreen wird Sie in einem auf die Praxis zugeschnittenen Vortrag darüber informieren, welche Änderungen bei Reklamationen sowohl im B2B wie auch im B2C Bereich auf Unternehmen ab dem 01.01.2022zukommen wird. Anders als bisher reicht es für die Mangelfreiheit der Kaufsache nicht mehr aus, wenn die Sache einer von den Vertragsparteien vereinbarten Beschaffenheit entspricht. In Zukunft muss sie immer auch den objektiven (branchenüblichen) Anforderungen und den Montageanforderungen genügen. Es gibt auch noch weitere Veränderungen, die den Verbraucherkunden mehr Rechte gegenüber dem Verkäufer einräumt, die jeder kennen sollte.

Was die Änderungen konkret bedeuten und wie Sie sich darauf einstellen können, wird in dem Termin besprochen.

Bitte melden Sie sich an für dialoGDigital: Neues Kaufrecht 2022 am 18. Jan. 2022, 3:50 PM CET - Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist erforderlich! Bitte registrieren Sie sich über folgenden Link:

attendee.gotowebinar.com/register/5808929256594296076

Nach der Anmeldung erhalten Holzhandels-Unternehmen rechtzeitig vor der Veranstaltung eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme und dem für die Veranstaltung erforderlichen Passwort. (ga)


Bild: © GD Holz

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