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Das neue Kaufrecht ab 2022 – neue Regelungen im Reklamationsrecht Teil 2

21.12.2021rss_feed

Das neue Kaufrecht ab 2022 – neue Regelungen im Reklamationsrecht Teil 2

Im NL 48/2021 haben wir den neuen Sachmangelbegriff vorgestellt. Weitreichende Änderungen ergeben sich auch durch die Einführung von Sondervorschriften zu ,Waren mit digitalen Elementen‘. Dazu kommen wir später, da sie weniger praxisrelevant für die Holzbranche sind. Zunächst wenden wir uns den Änderungen für analoge Geschäfte zu.


Auch in 2022 ist Voraussetzung für die Mangelfreiheit, dass die Sache den Montageanforderungen entspricht, das heißt, eine Montage muss – soweit sie vom Verkäufer geschuldet ist - sachgerecht durchgeführt worden sein. Unverändert bleibt, dass die Montageanleitung fehlerfrei sein muss.

Neu ist indessen, dass der Verbraucher keine Extrafrist mehr setzen muss, wenn er später – nach einer fehlgeschlagenen Reklamationsbearbeitung - Schadensersatz und Rücktritt haben möchte. Nach neuem Recht beginnt bereits mit der Mitteilung des Mangels durch den Verbraucher an den Unternehmer eine (fiktive) angemessene Frist zu laufen.

Die Auswirkungen können hier enorm sein, jede zu zögerliche Bearbeitung einer (berechtigten) Reklamation führt dazu, dass der Kunde direkt Rückabwicklung des Vertrages Zug um Zug gegen Rückgabe der defekten Sache verlangen kann. Ggf. kommen dazu noch weitere Schadensersatzforderungen.

Eine weitere Verschlechterung der Situation des Verkäufers liegt darin, dass der Reklamation die Kenntnis des Mangels durch den Käufer nicht mehr entgegensteht. Es kann dem Verbraucher also nicht mehr entgegengehalten werden, dass der Mangel offensichtlich war, bevor er ihn z.B. verarbeitet hatte. Für die Praxis bedeutet dies, dass es anders als bisher zum Beispiel bei B-Ware oder Ausstellungsstücken nicht mehr reicht, Abweichungen wie etwa Gebrauchsspuren, Kratzer o.ä. über die Produktbeschreibung oder Ausschilderung der Ware zu vereinbaren. Der Kunde muss künftig eigens in Kenntnis gesetzt werden und die Abweichung muss ausdrücklich und gesondert vereinbart werden. Dies wird in der Praxis noch zu erheblichen Problemen führen.

 

Der GD Holz hat seine AGB - das Original - pünktlich zum 01.01.2022 an das neue Recht angepasst. Sie finden alle aktualisierten AGB im Intranet. Sie waren noch nicht im Intranet? Kein Problem!

Folgen Sie dem Link: intranet.gdholz.net/intranet/startseite.html

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Die neuen AGB finden Sie im Handbuch Holzhandel unter ALZ und Recht für den Holzhandel und dort ALZ. Dort warten auf Sie die aktualisierten AGB für den Privatverkauf, den gewerblichen Verkauf, für den Onlineshop, für die Absatzgeschäfte und die Leistung von Bau- und Montageleistungen. (ga)