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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist jetzt gesetzliche Realität

15.09.2021rss_feed

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist jetzt gesetzliche Realität

Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Auch wenn es ab dem 01.01.2023 nur Großunternehmen in die direkte Pflicht nehmen wird (ab 3.000 Beschäftigten ab 01.01.2023 und ab 1.000 Mitarbeitenden ab 01.01.2024), sind über ihre Geschäftsbeziehungen auch kleinere Betriebe in der Verantwortung.


Bereits heute verlangen größere Unternehmen Nachweise auch von ihren kleineren Vertragspartnern, was deren menschenrechtlich und umweltbezogenes verantwortungsbewusstes Handeln betrifft. Diese Tendenz dürfte durch das Gesetz bestärkt werden.

Konkret fordert das neue Gesetz entlang der gesamten Wertschöpfungskette eine Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsstandards und umweltbezogene Pflichten. Die direkt betroffenen Großunternehmen stehen auch für ihre unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer in der Verantwortung. Das erfordert dann die Einführung eines Risikomanagementsystems inklusive des Einsatzes eines Menschenrechtsbeauftragten zur stetig andauernden Risikoanalyse. Unternehmen sollten Grundsatzerklärungen abgeben und präventive Maßnahmen treffen, um Verletzungen der Schutzgüter des neuen Gesetzes zu verhindern. Das wird zusätzliche bürokratische Hürden aufbauen, da Berichts- und Dokumentationspflichten erforderlich sein werden. Ebenso muss ein Beschwerdesystem etabliert werden.

Die Holzbranche kennt viele Elemente bereits seit 2013 durch die Einführung des Holzhandelssicherungsgesetzes, das Importeuren ebenfalls eine Sorgfaltspflicht abverlangt, mit der die Legalität des eingeführten Holzes auf den Binnenmarkt nachgewiesen wird. Viele Elemente sind uns also schon bekannt und sicherlich übertragbar.

Der GD Holz arbeitet intensiv daran, Unternehmen Hilfestellungen zur Verfügung zu stellen. Hierfür trifft er sich auch über den Spitzenverband BGA mit anderen betroffenen verbänden zum Austausch über best practices.

Parallel dazu bleibt der europäische Prozess zu beobachten. Die EU will eine entsprechende Richtlinie auf den Weg bringen, die den Anwendungsbereich vermutlich noch deutlich herabsetzen wird, so dass bereits Unternehmen mit deutlich weniger Mitarbeitenden direkt betroffen sein werden. Last but not least würde vermutlich ein möglicher Regierungswechsel mit der Beteiligung der Grünen an der Spitze zu weiteren Verschärfungen des Gesetzes führen. Die Grünen haben bereits im aktuellen Gesetzgebungsverfahren immer wieder betont, dass ihnen die Maßnahmen nicht weit genug reichen. (ga)


Foto: © Stuart Miles - fotolia.com

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