CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung wird um zwei Jahre verschoben
Am 16. April 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die zweijährige Verschiebung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) veröffentlicht. Die Verschiebung trat am folgenden Tag in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die neue Regelung zielt darauf ab, die Belastung der Unternehmen im Zusammenhang mit der CSRD und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (Lieferkettenverordnung) zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken.
Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD wird nun um zwei Jahre verschoben. Dies verschafft den Unternehmen der zweiten Welle
und der dritten Welle
(die ursprünglich für 2025 und 2026 geplant waren) zusätzliche Zeit, um sich auf die Berichterstattung vorzubereiten, die nun für 2027 oder 2028 erwartet wird. Für Unternehmen, die bereits jetzt nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD, erste Welle
) berichteten, ändert sich nichts.
Die EU wird gesondert über eine Vereinfachung des Anwendungsbereichs der CSRD diskutieren und entscheiden. Ein wichtiger Vorschlag ist die Anhebung des Schwellenwerts von 250 auf über 1.000 Beschäftigte in Verbindung mit einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. Diese Änderung könnte die Zahl der Unternehmen, die im Rahmen der CSRD Bericht erstatten müssen, deutlich verringern.
Die Verschiebung der CSRD-Berichterstattung erstreckt sich auch auf die Taxonomie-Berichterstattung, da die Berichtspflichten der Taxonomie-Verordnung mit dem Anwendungsbereich der CSRD verknüpft sind. So sind nur Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Mio. EUR zur Taxonomie Berichterstattung verpflichtet. Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, aber weniger als 450 Millionen Euro Umsatz, soll die Taxonomie-Berichterstattung freiwillig werden.
Der GD Holz steht dieser Entwicklung positiv gegenüber, da sie die Berichtslast der Unternehmen deutlich mindert, weil nur noch Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern unter die CSRD fallen werden. Der Zeitplan für eine Einigung über die verbleibenden Anpassungsvorschläge bleibt jedoch ungewiss. Der GD Holz wird diese Diskussionen weiterverfolgen und seine Mitglieder entsprechend informieren. (lk).
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