CITES: Schutz durch legalen Handel, europaweit aber mit Hindernissen
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES wird oft mit einem Handelsverbot gleichgesetzt, wenn Holzarten auf der Liste der geschützten Spezies auftauchen. Doch das greift zu kurz: CITES will gefährdete Arten schützen, nicht deren Nutzung grundsätzlich verbieten.
Im Gegenteil: Legaler, dokumentierter Handel kann wesentlich zur Arterhaltung beitragen – auch im Holzsektor und CITES soll dort nur die Regeln, keine Verbote schaffen. Eine Listung bedeutet grundsätzlich, dass eine Art als potenziell gefährdet gilt, wenn der Handel nicht überwacht würde, dies insbesondere für die Listung in Anhang II (Schutzstatus B der EU) oder Anhang III (C). Aber:
Der Handel ist weiterhin erlaubt, wenn die erforderlichen Nachweise der Behörden vorliegen. Lediglich Anhang I (EU: A) bedeutet ein kommerzielles Handelsverbot der betroffenen Arten.
Durch den geregelten Handel erhalten CITES-Holzarten einen wirtschaftlichen Wert.
Das schafft Anreize in Herkunftsländern, diese Arten zu pflegen, nachhaltig zu bewirtschaften, und nicht etwa illegal zu schlagen oder Waldflächen umzuwandeln. Für Importeure und Händler könnten sich damit Chancen der Rechtssicherheit durch konforme Lieferketten, ein Reputationsgewinn durch dokumentierte Nachhaltigkeit und auch Wettbewerbsvorteile in einem zunehmend kontrollierten Marktumfeld ergeben.
CITES ist somit ein Instrument für kontrollierten, transparenten Handel im Sinne des Arten- und Ressourcenschutzes, wenn es reibungslos funktionieren würde.
Es besteht aber erhebliche und in vielerlei Hinsicht berechtigte Kritik in der praktischen Umsetzung: So benötigt beispielsweise die Ausstellung von Importlizenzen in den meisten EU-Ländern zu viel Zeit – die Exportlizenzen der Produzenten sind nur drei Monate gültig, und wenn in diesem Zeitfenster beispielsweise wegen einer umfangreichen Prüfung des Importlandes keine Lizenz ausgestellt wird, kann nicht versendet werden. Im schlimmsten Fall befindet sich die Ware auf dem Versandweg und muss ins Ursprungsland zurück gehen, weil die Einfuhrgenehmigung fehlt.
Auch erstellen manche Länder zweitweise neue Regeln, so zum Beispiel Ghana, wo aktuell nur noch Exportlizenzen ausgestellt werden, sobald die Holzlieferung in den Container verladen wurde. Während dann auf Importlizenz und Versand gewartet wird, fallen Stehgebühren an und verteuern das Holz für alle Beteiligten.
Auch nicht zu vernachlässigen sind die aufwendigen Prüfungen der Importländer vor Erstellung der Einfuhrlizenz, im Rahmen derer Importeure oft zum Mitwirken aufgefordert werden. Das kann als gesunder Pragmatismus zur Beschleunigung des Vorgangs bezeichnet werden, bei einer eigentlich hoheitlichen Aufgabe zwischen zwei Behörden entstehen aber mindestens Fragezeichen über die Qualität der Zusammenarbeit.
Im Übrigen werden (u.a. wissenschaftliche) Informationen über die Produzenten von den Importeuren erbeten, die ein gewisses Maß der Zumutbarkeit überschreiten können. Auch deshalb, weil diese Produzenten ja vielfach durch die Importeure auch noch aufwendig im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht (EUTR/EUDR) geprüft werden müssen. Ungeklärt ist obendrein die Frage, inwieweit der Importeur dann für Falschinformationen seitens seiner Lieferanten belangt werden kann, sofern er sie weitergeleitet hat.
In Belgien hat die Behörde nun vorgeschlagen, ihre aufgerufene Gebühr für die Ausstellung einer CITES-Importlizenz von derzeit 70€ deutlich anzuheben. Dies wird mit der Argumentation verbunden, dass mehr Personal eingestellt werden könnte, um die Bearbeitung der Anträge schneller zu erledigen. Der EU-Holzhandels-Dachverband ETTF hat dazu alle Mitglieder befragt und es ergibt sich ein sehr unterschiedliches Bild der aufgerufenen Gebühren: in manchen MS sind die Anträge kostenfrei oder kosten nur wenige Euro (FR / AT / ES), in anderen hingegen liegen sie bei über 100€ pro Antrag (GR / DK). Deutschland liegt hier mit 43€ im eher günstigen Mittelfeld. Italien prüft hingegen JEDEN Container physisch, was bei einer geringen Gebühr von 27€ für die Lizenz dann trotzdem zu einer Verteuerung des Importvorgangs von mitunter über 300€ führen kann (Containerbeschau, Neuversiegelung, forwarding-Kosten etc).
Hier ergibt sich ausnahmsweise eine Forderung nach mehr und insbesondere einheitlicher europäischer Regelung und es gilt eine Warnung auszusprechen, dass die Folgen und Kosten so einer weiteren Bürokratisierung eben nicht beliebig immer weiter auf Dritte (den Handel) abzuwälzen sind. Insgesamt zeigt sich, dass CITES viel gutes Potential besitzt, davon aber durch fehlende Kommunikation der Behörden, fehlende harmonisierte Regelung und das Außerachtlassen der Komplexität von Handelsabläufen der Artenschutz auf der Strecke bleiben könnte. (nop)
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