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Bundestag entscheidet über neues Heizungsgesetz – Heizen mit Holz bleibt möglich

20.09.2023rss_feed

Bundestag entscheidet über neues Heizungsgesetz – Heizen mit Holz bleibt möglich

Der Bundestag hat am 8. September 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2023) beschlossen. In einigen Punkten unterscheidet es sich wesentlich vom ursprünglichen Entwurf. Das sogenannte Heizungsgesetz muss noch den Bundesrat am 29.09.2023 passieren und soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.


Der nachgebesserte Gesetzesentwurf bietet eine breite Palette an Heizungsoptionen, um die 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien zu erfüllen:

Ursprünglich sollten im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) keine reinen Holzheizungen mehr zugelassen werden. Das wurde geändert. Im finalen Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Einbau einer Heizungsanlage, die auf fester Biomasse basiert – beispielsweise auf Holzscheiten, Pellets oder Hackschnitzeln – in Bestandsgebäuden und Neubauten auch nach dem 1.1.2024 noch möglich sein.


Damit gelten Holz und Pellets als klimaneutrale Option, die das 65%-EE-Ziel (Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie) erfüllen. Damit ist es gelungen, eine wichtige Änderung zur Vorversion zu erreichen.

Daneben sind auch Hybridlösungen, die erneuerbaren Energien mit Gas- oder Ölkesseln kombinieren, zugelassen. Wasserstofftaugliche Gasheizungen können ebenfalls nach 2024 installiert und später auf grünen Wasserstoff umgestellt werden. Sollte kein grüner Wasserstoff verfügbar sein, sind gestaffelte Biogas-Vorgaben vorgesehen: Ab 2029 muss in neu eingebauten Gasheizungen dann 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent Biogas eingesetzt werden. Moderne Ölheizungen, die erneuerbare Kraftstoffe beimischen können, bleiben zulässig, während reine Ölheizungen aufgrund ihrer hohen CO2-Emissionen ausgeschlossen sind.


Es ist klargestellt, dass keine Pflicht besteht, funktionsfähige Gasheizungen zu entfernen; Reparaturen sind weiterhin möglich. Bestehende Regelungen, die den Austausch von Öl- und Gasheizungen älter als 30 Jahre unter gewissen Bedingungen und Ausnahmen vorschreiben, bleiben aber unverändert.

Wer allerdings nach dem 1. Januar 2024 noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, ist verpflichtet vorher eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Eine gute Übersicht des geplanten Heizungsgesetzes finden Sie hier: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942


bild © shutterstock-1240127104

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