Bundestag beschließt Bau-Turbo
- Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
Ein Thema mit hoher sozialer Sprengkraft wurde im Deutschen Bundestag diskutiert: Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot. Am 9. Oktober 2025 hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – kurz Bau-Turbo
verabschiedet.
Zuvor wurden durch den Bauausschuss zahlreiche Änderungen eingebracht. Diese Bundesbauministerin Hubertz (SPD) bezeichnet das Vorhaben als mutiges Instrument, das unser Land voranbringt
. Statt einer Bauplanung von bis zu fünf Jahren könne einem Bauvorhaben nun binnen drei Monaten zugestimmt werden. Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, spricht von einem Quantensprung für Kommunen
, von dem auch kulturelle und medizinische Einrichtungen profitieren sollen. Damit einhergehend solle außerdem die Novelle des Baugesetzbuches folgen.
Die Opposition aus AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmte gegen das Gesetz. Entsprechend waren auch die Reaktionen kritisch. Der holzbaupolitische Sprecher Kassem Taher Saleh (Grüne) hält das Gesetz für eine Mogelpackung
, die Bodenspekulation fördere und Städte ausfransen lasse. Die weiteren Oppositionsparteien kritisieren u. a., dass das eigentliche Problem nicht langsame Verfahren, sondern hohe Baukosten seien, und warnen vor Flächenversiegelung. Stattdessen werden eine Priorisierung von Umbau und Leerstandsaktivierung gefordert.
Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung sind:
- Neuer § 246e Baugesetzbuch (BauGB)
Kommunen können für fünf Jahre von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen, um schneller Wohnraum zu schaffen. - Genehmigungsfiktion nach 3 Monaten
Wird ein Bauantrag nicht innerhalb von drei Monaten abgelehnt, gilt er automatisch als genehmigt. - Kein Bebauungsplan nötig
Für bestimmte Vorhaben entfällt die Pflicht zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans. - Bauen im Außenbereich erleichtert
Der Bau von Wohnungen im Außenbereich wird unter bestimmten Bedingungen vereinfacht. - Innovativer Lärmschutz
Neue Lösungen sollen mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbegebieten ermöglichen.
- Schutz von Mietwohnungen verlängert
Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten wird um fünf Jahre verlängert. - Anwendbarkeit auf Umbauten und Nachverdichtung
Der Bau-Turbo gilt auch für Umbauten, Anbauten und das Bauen in zweiter Reihe.
Mit diesen angedachten Maßnahmen lassen sich Maßnahmen zur Wohnraumgewinnung schneller realisieren. Zu denken wäre dann konkret an die Aufstockung ganzer Häuserzeilen um ein oder zwei Etagen ohne Bebauungsplanänderung, z. B. Supermarktgebäude mit Wohnnutzung über dem Markt. Eine Nachverdichtung in zweiter Reihe bietet die Möglichkeit, Hinterliegergrundstücke in Wohngebieten mit zusätzlichen Wohneinheiten zu bebauen, auch wenn sie bisher nicht im Bebauungsplan vorgesehen waren.
Auch eine Umnutzung von Gewerbeflächen soll möglich werden, d. h. leerstehende Bürogebäude oder Gewerbehallen sollen in Wohnraum umgewandelt werden – z. B. in verdichteten Stadtteilen mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Im Bauen im Außenbereich
soll es erlaubt werden, dass in räumlichem Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen kleinere Neubaugebiete, z. B. für familienfreundliche Reihenhäuser oder Mehrgenerationenwohnen, entstehen. Auch Kitas, Stadtteilbibliotheken oder Schulen können unter dem Bau-Turbo schneller genehmigt werden, wenn sie Teil eines Quartierskonzepts sind. (tl)
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