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Bundeseinheitliche Corona-Notbremse vom Bundeskabinett beschlossen

14.04.2021rss_feed

Bundeseinheitliche Corona-Notbremse vom Bundeskabinett beschlossen

Wie erwartet, beschloss das Bundeskabinett die Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes. Das Gesetz soll nächste Woche in Kraft treten. Es soll am 17.04.2021 in erster Lesung im Bundestag beraten und in der kommenden Woche verabschiedet werden, nachdem der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet wurde, der aber nach derzeitiger Lesart nicht zustimmen muss.


Geplant ist ein neuer § 28 b IfSG-E - er soll künftig eine bundeseinheitliche Notbremsenregelung ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 Ansteckungen auf drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt vorsehen. Bei diesem Wert müssen sämtliche zwischenzeitlich erlaubten Lockerungen zurückgenommen werden. Gelockert werden darf dann erst wieder, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

Dies soll im Einzelnen unter anderem folgendes bedeuten:

Der Einzelhandel muss komplett schließen. Ausnahmen gelten für Supermärkte, Apotheken, Drogerie- und Gartenmärkte sowie für Optiker, Hörgeräteakustiker und Geschäfte für Babybedarf.

In geöffneten Einzelhandelsgeschäften ist die Höchstzahl der Kunden bei Geschäften unter 800 m² auf 1 Kunde pro 20 m², für den darüber liegenden Flächenanteil auf einen Kunden pro 40 m² beschränkt.

Zwischen 21 und 5:00 Uhr tritt eine Ausgangssperre in Kraft. Ausnahmen: Medizinische Notfälle, Berufsausübung, Versorgung von Tieren.

Die Gastronomie bleibt geschlossen. Außer-Haus-Verkauf bleibt möglich, allerdings nur tagsüber. Während der Ausgangssperre ist auch die Abholung von Speisen im Außer-Haus-Verkauf verboten. Das Liefern von Speisen und Getränken nach Hause bleibt aber- auch während der Ausgangssperre erlaubt.

Medizinische und therapeutische Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt, ebenso Friseurbesuche. Voraussetzung: Das Tragen einer FFP2-Maske ist hierfür Voraussetzung.

Im ÖPNV sowie im Fernverkehr besteht ebenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- Maske. Die Betreiber sollen eine Reduzierung der Fahrgastzahlen auf die Hälfte anstreben (im ursprünglichen Entwurf war die Sicherstellung der Fahrgastreduzierung gefordert).

Übernachtungen in Hotels und ähnlichen Einrichtungen zu touristischen Zwecken bleiben verboten.

Heftig umstritten war die Regelung zur Schließung für Schulen. Diese müssen künftig bei einer dreitägigen Überschreitung der Inzidenz von 200 in den Distanzunterricht wechseln. Ausnahmen können für Abschlussklassen und Förderschulen vorgesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

 

(ga)


Foto: © Adobestock

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