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Birgt dieser Koalitionsvertrag den wirtschaftlichen Befreiungsschlag? Mehr Investitionsanreize, steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie geplant

16.04.2025rss_feed

Birgt dieser Koalitionsvertrag den wirtschaftlichen Befreiungsschlag? Mehr Investitionsanreize, steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie geplant

CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode auf eine Vielzahl steuerlicher und wirtschaftspolitischer Maßnahmen verständigt, welche für die Unternehmen des Holzhandels positive Impulse versprechen.


Im Zentrum stehen Investitionsanreize, steuerliche Entlastungen sowie Digitalisierungsimpulse für Verwaltung und Wirtschaft. Die Koalition will die Bedingungen für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft schaffen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur soll eine funktionierende Infrastruktur als Basis für Wohlstand, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit geschaffen werden.

Der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) hat eine erste Auswertung des Koalitionsvertrags vorgelegt. Diese finden Sie im Anhang als PDF. Für den Holzhandel im Speziellen sind folgende Punkte hervorzuheben:


Bürokratieabbau

Die Koalitionsparteien haben zum Ziel gesetzt, die Bürokratie umfassend zurückzubauen. Hierfür sollen Dokumentations- und Nachweispflichten abgeschafft sowie Vereinfachungen durchgesetzt werden, was vor allem dem Mittelstand entgegenkommen soll. Vereinfachungen im Vergaberecht gehören ebenso dazu, wie Beschleunigungen im Planungsrecht oder der Abbau von Verwaltungsvorschriften. Die Koalition plant, 20 Prozent der Verwaltungsvorschriften des Bundes abzuschaffen und die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um ein Viertel zu reduzieren.

Die Entwaldungsverordnung (EUDR) soll durch die Einführung der Null-Risiko-Variante keine Anwendung finden. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll bis zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD ausgesetzt werden. Es soll durch ein unbürokratisches Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, das die EU-Vorgaben bürokratiearm umsetzt.

Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen und Investoren

Um Deutschlands Standortattraktivität zu stärken, sind gezielte steuerliche Anreize vorgesehen. Ab 2025 soll dafür der Investitions-Booster greifen: Unternehmen erhalten die Möglichkeit, Ausrüstungsinvestitionen über eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % steuerlich geltend zu machen. Die Regelung ist befristet von 2025 bis 2027. Eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer soll ab 2028 in fünf Jahresstufen um jeweils einen Prozentpunkt erfolgen, sodass diese dann letztlich 10% beträgt. Ziel beider Maßnahmen ist es, Investitionen zu fördern und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Einkommensteuerliche Änderungen für private Steuerpflichtige

Zur Mitte der Legislaturperiode ist eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen vorgesehen. Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen und ist derzeit nicht Gegenstand weiterer Reformüberlegungen.

Anpassungen bei der Gewerbesteuer

Die Koalition plant, den bundeseinheitlichen Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 % anzuheben. Durch diese und weitere administrative Maßnahmen sollen Scheinsitzverlagerungen in sogenannte Gewerbesteueroasen gezielt unterbunden werden.


Wirtschaftspolitische Erleichterungen für Unternehmen

Der Koalitionsvertrag enthält eine Reihe wirtschaftspolitischer Vorhaben, die mittel- bis langfristig die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionen beeinflussen sollen:

  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts durch steuerliche Entlastungen, Innovationsförderung und Reduktion von Strom- und Bürokratiekosten.
  • Förderung nachhaltiger Transformation, insbesondere durch die steuerliche Begünstigung klimafreundlicher Technologien wie der E-Mobilität.
  • Arbeitsmarktaktivierung, etwa durch steuerliche Anreize für Mehrarbeit, Prämien für Vollzeitbeschäftigung und steuerfreie Zuverdienste über das Renteneintrittsalter hinaus.
  • Stärkung kommunaler Infrastruktur, u. a. durch steuerliche Anpassungen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge.
  • Digitalisierung als wirtschafts- und steuerpolitischer Schwerpunkt

Mit dem Koalitionsvertrag 2025 wird erstmals eine zentrale Steuerung der Digitalisierung vorangetrieben: Ein eigenständiges Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung soll eingerichtet werden und die bisher zersplitterten Zuständigkeiten bündeln sowie die digitale Transformation in Verwaltung und Wirtschaft gezielt vorantreiben. Mit dieser Neustrukturierung sollen Digitalisierungsvorhaben effizienter umgesetzt und die digitale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nachhaltig gestärkt werden.

Internationale Handelsverträge und Abkommen

Bei Handelsverträgen soll das Prinzip EU-only gelten, d.h. der Abschluss von Handelsverträgen nur durch die EU, ohne dass die einzelnen Mitgliedstaaten Vertragsparteien werden. Die Koalitionspartner streben den Abschluss weiterer Handels- und Investitionsabkommen an. Das bereits unterzeichnete Rahmenabkommen der EU mit Chile soll ebenso wie das EU-Abkommen mit Mercosur und Mexiko ratifiziert werden. Den Abschluss der laufenden EU-Freihandelsverhandlungen mit Indien, Australien und den ASEAN-Staaten unterstützen die Koalitionäre. Mit den USA wird mittelfristig ein Freihandelsabkommen angestrebt, kurzfristig soll ein Handelskonflikt vermieden und eine Reduzierung von Einfuhrzöllen auf beiden Seiten des Atlantiks erreicht werden.

Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes und Vereinfachung von Exportprozessen

Durch ein zeitnah vorgelegtes novelliertes Außenwirtschaftsgesetz sollen Prüfverfahren beschleunigt, vereinfacht und für Praktiker besser anwendbar werden. Ausländische Investitionen in kritische Infrastruktur und strategisch relevante Bereiche, die den deutschen Interessen widersprechen, sollten effektiv verhindert werden. Ausfuhrgenehmigungsprozesse sind zu vereinfachen und beschleunigen. Anstelle von durchgängigen Prüfungen streben sie stichprobenartige Kontrollen verbunden mit empfindlichen Strafen bei Verstößen an. Eine vorherige Exportgenehmigung soll nicht mehr erforderlich sein. An den Sanktionen gegen Russland und Weißrussland halten die Koalitionspartner fest und möchten Zölle für diese Länder ausweiten.


Fazit

Der Koalitionsvertrag 2025 setzt auf ein Bündel steuerlicher, wirtschaftlicher und digitaler Maßnahmen, wobei zahlreiche Vorhaben unter dem Vorbehalt gesetzgeberischer Konkretisierung stehen – die Richtung ist jedoch deutlich: Wachstum fördern, Digitalisierung vorantreiben, steuerliche Komplexität reduzieren.

Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD bildet eine gute Grundlage für den Holzhandel, allerdings hängt der Erfolg dieser Maßnahmen stark von ihrer konsequenten Umsetzung ab.

Ob der Koalitionsvertrag in dieser Form zur Basis des künftigen Regierungshandelns wird, obliegt zudem der Verabschiedung durch die Parteigremien. Die CSU hat den Koalitionsvertrag bereits per Vorstandsbeschluss angenommen. Die Zustimmung der CDU wird am 28. April auf einem kleinen Parteitag erwartet, der SPD-Mitgliederentscheid endet am 30. April. Die Kanzlerwahl im Bundestag und die Vereidigung des gesamten Kabinetts sind für den 6. Mai geplant. (tl)


Foto © GD Holz

Foto © GD Holz


Wieland Stolle
16.04.2025 15:28
Der Beitrag klingt ein wenig so, als ob die CDU-Leute, welche in allen Verbänden sitzen, das Verhandlungsergebnis ihrer Partei an die Mitglieder möglichst positiv verkaufen wollen.

Nur ein Beispiel:
Von der Reduzierung des Steuerwettbewerbs bei der Gewerbesteuer fühlen sich die meisten Unternehmer nicht betroffen, weil sie vor Ort sitzen und versteuern. Das ist aber nicht so. Die 200% Hebesatz in einigen Gemeinden begrenzen die Möglichkeit aller anderen Gemeinden die Steuersätze großflächig zu erhöhen weil ab einem Kipppunkt die Unternehmen massenhaft ihr Sitze in diese Gemeinden verlegen würden. So schützen diese 200%-Gemeinden die Unternehmen vor immer weitergehenden Gewerbesteuererhöhungen. Die Gemeinden schreiben gerade historische Verluste und werden die Schließung dieser Fluchtmöglichkeit absehbar in der Breite für Steuererhöhungen nutzen.

Im Gegenzug hat die Koalition offenbar beschlossen, die Körperschaftssteuer zu senken. Wenn sie das wirklich wollen würde und dieses angemessen ist, dann könnten sie ja sofort damit anfangen. Machen sie aber nicht. Die Absenkung soll erst 2028 kommen. Das ist ein schlauer Zug. Die Koalition ahnt, dass sie gar nicht so weit kommen wird und die nächste Regierung dann darüber entscheiden wird, ob die Senkung dann überhaupt kommt. Durch dieses Konstrukt sollen offensichtlich Steuermittel vom Bund zu den Gemeinden verlagert werden.

So machen sie den Gemeinden den Weg frei für die Erhöhung der Gewerbesteuer, verschieben die Absenkung der Körperschaftssteuer als Kompensation auf die nächste Wahlperiode und der Holzhandelsverband behauptet, dass das eine gute Grundlage für den Holzhandel ist. Man muss die Dinge nur ordentlich verkaufen. 😊