Biomasseverordnung: Bundestag berät über neue Regeln für Biomasse
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Anpassung der Rahmenbedingungen für die Biomassenutzung vorgelegt (Bundestags-Drucksache 21/6810).
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages führte hierzu am 9. Oktober 2026 eine öffentliche Anhörung durch. Dabei wurden Vertreter aus Energie-, Umwelt-, Forst- und Holzwirtschaft angehört, um die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die verschiedenen Wertschöpfungsketten zu bewerten.
Auch wenn sich die Verordnung in erster Linie auf den Energiesektor bezieht, sind die Auswirkungen für den Holzhandel nicht zu unterschätzen. Denn die politischen Rahmenbedingungen für die energetische Nutzung von Biomasse beeinflussen auch die Nachfrage nach Holz und Holzprodukten.
Für die Unternehmen des Holzhandels geht es dabei um praktische Fragen: Welche Rolle spielen künftig Holzpellets, Brennholz, Hackschnitzel sowie Rest- und Nebenprodukte aus der Holzverarbeitung? Wie entwickeln sich Verfügbarkeit und Preise auf den Rohstoffmärkten? Und wie lassen sich die unterschiedlichen Anforderungen von Holzindustrie, Bauwirtschaft und Energiesektor miteinander in Einklang bringen?
Der Holzhandel ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette tätig und verbindet stoffliche und energetische Absatzmärkte. Holz wird als Bau- und Werkstoff benötigt, gleichzeitig leistet Holzenergie einen wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgung von Haushalten, Unternehmen und Kommunen. Entsprechend wichtig sind ausgewogene politische Rahmenbedingungen, die den unterschiedlichen Nutzungswegen gerecht werden.
Der GD Holz setzt sich für eine nachhaltige und effiziente Nutzung des Rohstoffs Holz ein. Die Biomasseverordnung sollte so ausgestaltet werden, dass sie Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wertschöpfung gleichermaßen berücksichtigt und damit weder zu Marktverzerrungen noch zu unnötigen Nutzungskonflikten führt.
Erforderlich sind deshalb verlässliche, technologieoffene und marktwirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen, die sowohl die stoffliche Verwendung von Holz als Bau- und Werkstoff als auch die energetische Nutzung von Rest-, Neben- und Altholz angemessen berücksichtigen. Ziel muss sein, die Versorgung der gesamten Holzwertschöpfungskette zu sichern und die vielfältigen Klimaschutzbeiträge des Rohstoffs Holz zu stärken. (tl)

Kommentare