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Belegreife des Estrichs – Merkblatt zur CM-Messung überarbeitet

01.04.2026rss_feed

Belegreife des Estrichs – Merkblatt zur CM-Messung überarbeitet

Um Schadfälle und Reklamation bei der Fußbodenverlegung zu vermeiden, ist die Feststellung der Belegreife für den Fußbodenleger verpflichtend. Das TKB-Merkblatt 16 Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung (Dez. 2024) regelt Details.


Für das fachgerechte Verlegen von Fußböden jeglicher Art, bildet ein guter, trockener Estrich die Grundlage. Für die Restfeuchte des Estrichs gibt es klare Regeln. So galt bisher bei beheizten Zementestrichen eine Feuchte-Obergrenze von 1,8 CM-%, bei unbeheizten Estrichen waren es 2,0 CM-% (gemessen nach der Calciumcarbid-Methode, CM abgekürzt).

Für Parkettböden wurden diese Werte etwas reduziert – zudem wird zwischen einer Querschnittsmessung und einer Messung im unteren Bereich unterschieden. Details dazu finden Sie in dem neuen Merkblatt (siehe Tabelle).


Tabelle Florian

Festgelegt sind diese Werte auch in den Fachregeln des Fußbodenleger-Handwerks sowie in DIN 18560-1.

Hinweis: Zur Beschleunigung der Estrichtrocknung werden heute häufig Zusatzstoffe eingesetzt, welche die Messwerte verändern können.

 

Was wurde überarbeitet?

Für die Aktualisierung sprach insbesondere eine Verständigung der maßgeblichen Fachverbände im Bereich Fußbodentechnik zum Ort der Probenahme und zu Richtwerten für den maximal zulässigen relativen Feuchtegehalt hinsichtlich der Bewertung des Einflusses von Estrichzusatzmitteln auf die Belegreiffeuchte-Richtwerte. Daneben sollte die nun herausgegebene Norm DIN EN 13892-10 (2025-11) berücksichtigt, und Bezüge zu TKB-Bericht 11 hergestellt werden, der die Aspekte der Belegreife umfassend beschreibt.

Im Vergleich zur Vorgänger-Version März 2016 ist die Struktur des Merkblatts verändert worden. Anhang A, der eine verbändeübergreifende Stellungnahme zur CM-Messung vom 20.12.2013 enthält, ist überflüssig geworden. Der umfangreiche Anhang B mit Anmerkungen zu rechtlichen Aspekten der Untergrundfeuchte-Bestimmung wurde gestrichen und ersetzt durch einen Abschnitt zur Verantwortung für die Feststellung der feuchtebezogenen Belegreife.

Als weiterer mitwirkender und mittragender Fachverband kommen BSR(Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e. V.) und EPLF(Verband der europäischen Laminatfußboden-Hersteller) hinzu.

Hintergrund der Diskussion sind Produktentwicklungen mit Zusatzstoffen, wie etwa Trocknungsbeschleuniger. Einige Hersteller dieser Zusatzmittel erklärten höhere Grenzwerte, die ein erhöhtes Schadensrisiko in der Praxis bedeuten können.

Praktische Erfahrungen zeigen, dass dieses Risiko seitens der Auftragnehmer von Parkett- und Bodenbelagsarbeiten gegenüber Auftraggebern nicht bewertet werden kann, da viele Parameter, wie z. B. Funktionsweisen und Dosierungen der Zusatzmittel und weitere Einflussfaktoren des einzelnen Estrichs dem Auftragnehmer der Bodenbelagsarbeiten unbekannt sind und von dem Fußbodenleger weder geprüft noch bewertet werden können.

Verwendung beschleunigter Estriche

Laut Einschätzung von Experten liegt der Anteil der Verwendung beschleunigter Estriche bei 50 % und mehr. Es wird beklagt, dass die Sachkenntnis zur Verwendung dieser Estriche fehlt, da z. B. auch vorgeschriebene CM-Messungen nach Estrichlegung Abweichungen mit sich bringen können.


Auch beschleunigte Estriche müssen mit dem CM-Messgerät auf Belegreife geprüft und entsprechend den Vorgaben des Estrichlegers bewertet werden. Angaben zur Belegreife, wonach ein Abzug vom tatsächlich festgestellten CM-Wert vorzunehmen ist oder wonach ein Wert für die Belegreife empfohlen wird, der über dem nach anerkannten Regeln geltenden Grenzwert liegt, sind kritisch zu sehen.

Daher ist es bei Angaben zur Belegreife, welche abweichend zu den Vorgaben aus DIN 18356 Parkettarbeiten und DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten sind, immer erforderlich, die Freigabe für eine Belegung des beschleunigten Estrichs vom Auftraggeber zu erhalten.

Die Problematik bei Angaben zur Belegreife durch die Hersteller von Beschleunigern besteht darin, dass zwischen dem Auftragnehmer für Parkett- und Belagsarbeiten und dem Estrichleger und/oder dessen Zulieferer kein Vertragsverhältnis besteht.

Risiken für den Auftragnehmer von Bodenbelägen auf solchen Konstruktionen gibt es dann, wenn der Feuchtegehalt des Estrichs zur Belegreife mit höheren Werten angegeben wird als geltende Belegreifgrenzwerte. Höhere Werte als die allgemein anerkannten Belegreifangaben sollten immer zu einer Bedenkenanmeldung des Auftragnehmers von Parkett- und Bodenbelagsarbeiten führen.

Die Vorteile liegen in einer kürzeren Trocknungszeit im Verhältnis zu konventionell eingebauten Estrichsystemen. Durch den Einsatz von Beschleunigern kann der Wassereinsatz reduziert werden. Je weniger Überschusswasser in einem Estrich vorhanden ist, desto schneller ist der Belegreifwert erreicht. Die Nachteile liegen darin, dass gleichwohl des reduzierten Wasseranteils die physikalischen Bedingungen und Voraussetzungen für eine saubere Trocknung vorliegen müssen.

 

Empfehlung zur Messung der Estrichfeuchte

Prinzipiell ist der Fußbodenleger vor dem Beginn der Arbeiten verpflichtet, sicherzustellen, dass a) die Restfeuchte des Estrichs durch eine CM-Messung protokolliert ist und b) bei einer Fußbodenheizung ein sogenanntes Protokoll zum Belegreifheizen vorliegt.

Zur Feuchtemessung wird allgemein die anerkannte und bewährte CM-Messung (Calciumcarbid-Methode) empfohlen. Bei der Messung sollten die in der Tabelle genannten max. Feuchtigkeitswerte nicht überschritten werden.

Parkett- und Bodenleger sind gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet, ein mangelfreies Werk abzugeben. Wird der Boden auf einen zu feuchten Estrich gelegt, können Schäden am Belag in Form von Blasen und Beulenbildung, Maßänderungen der Beläge, Geruchsbelästigungen und/oder Belagsablösungen auftreten. Schlimmstenfalls muss der gesamte Boden getauscht werden.

Solche Schäden treten meist nicht sofort auf, sondern nach einigen Wochen oder Monaten bzw. nach der ersten Heizperiode. Die Räume sind dann meist bewohnt und in Nutzung, was zur Folge hat, dass eine Reparatur oder ein Austausch der Böden hohe organisatorische und finanzielle Auswirkungen hat.

Da heute auf Baustellen eine Vielzahl unterschiedlicher Estriche mit verschiedenen Zusatzmitteln verarbeitet werden, wird empfohlen, auch bei anderslautenden Vorgaben der Zusatzmittelhersteller, den Estrich nur bei den in der Tabelle genannten Grenzwerten zu belegen. Diese Regelung wird von allen im Merkblatt genannten Verbänden mitgetragen.


Weitere Infos

– TKB-Merkblatt 16 (Dez. 2024) CM-Messung (PDF) www.gdholz.net/services/files/TKB-MB-16-CM-Messung-Veroeffentl.pdf

– Weitere vom Industrieverband Klebstoffe e. V. veröffentlichte Merkblätter sind auf folgender Website verfügbar: www.klebstoffe.com/informationen/merkblaetter

 

(zel)


Foto © Fotolia.com

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