Antwort der Bundesregierung zu Sanktionsumgehung beim Importholz legt Schwachstellen offen
Die Bundesregierung hat sich zur parlamentarischen Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Überprüfung von Sanktionsumgehungen geäußert. Wie zuvor angekündigt, haben wir uns diese Antwort (Drucksache 21/6573) genauer angeschaut und aus der Perspektive des Holzhandels bewertet.
In ihrer Antwort bestätigt die Bundesregierung, dass seit Inkrafttreten des Importverbots für russisches und belarussisches Holz im Juli 2022 grundsätzlich ein Risiko der Umgehung über Drittstaaten besteht - insbesondere bei Produkten wie Birkensperrholz sowie Konstruktions- und Bauholz. Als besonders risikobehaftete Länder werden dabei vor allem Kasachstan, China und die Türkei benannt, da aus diesen Staaten ungewöhnliche Importsteigerungen beobachtet wurden, die sich nicht durch deren eigene Produktionskapazitäten erklären lassen. Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die für die Kontrollen zuständigen Behörden: den Zoll sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Nicht zufriedenstellend ist, dass die Datenlage der Überprüfungen lückenhaft ist: Weder werden systematische statistische Erhebungen zu Verstößen gegen Holzsanktionen geführt, noch liegen umfassende Erkenntnisse über konkrete Fälle, Marktakteure oder Lieferketten vor. Ermittlungen erfolgen nur anlassbezogen und auf Grundlage von Hinweisen. So wurden zwar 155 Schwerpunktkontrollen durchgeführt, die in 85 Ordnungswidrigkeitenverfahren mündeten, doch bleibt unklar, in welchem Umfang tatsächlich sanktioniertes Holz in den Markt gelangt ist.
Diese fehlende statistische Erfassung von Verstößen ist problematisch, denn dies bedeutet mehr Unsicherheit über Marktverhältnisse und Wettbewerbsbedingungen. So ist kaum einzuschätzen, in welchem Umfang illegale oder fragwürdige Ware in den Umlauf gelangt. Die bestätigten Auffälligkeiten bei Importen aus Drittstaaten deuten zudem darauf hin, dass auch weiterhin sanktionsbewährtes Holz indirekt verfügbar sein könnte.
Einen weiteren Schwerpunkt der Antwort bildet die sanktionsrechtliche Bewertung von Verarbeitungsschritten: Wird russisches Holz in einem Drittstaat wesentlich weiterverarbeitet, gilt es rechtlich als Ursprungsware dieses Drittlandes. Diese Regelung erschwert die Nachweispflichten für Importeure und eröffnet Spielräume, die zwar formal legal sind, aber dem Sinn der Sanktionen widersprechen.
Positiv hingegen ist, dass die Behörden inzwischen moderne Instrumente einsetzen, etwa DNA- und Isotopenanalysen zur Herkunftsbestimmung von Holz. Nichtsdestotrotz erscheint eine flächendeckende Kontrolle offensichtlich leider weder vorgesehen noch realistisch.
Die Antwort der Bundesregierung zeigt zwar, dass das Problem erkannt ist, jedoch fehlt ein systematischer, konsequent durchgesetzter und EU-weit harmonisierter Ansatz. Es kann nicht sein, dass jemand, der regelkonform arbeitet, weiterhin ein höheres Risiko und Kosten trägt, während gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen seitens der Behörden nicht ausgeschlossen werden können.
Deshalb fordert der GD Holz:
- Level Playing Field: gleiche Regeln und deren konsequente Durchsetzung
- Rechtssicherheit erhöhen: klare, widerspruchsfreie Ursprungs- und Nachweispflichten
- Umgehung effektiv verhindern: weniger Schlupflöcher, mehr Kontrolle und Transparenz
Das Problem der Sanktionsumgehung im Holzhandel scheint erkannt und punktuell werden auch Maßnahmen ergriffen. Aus Sicht des GD Holz bleibt die Durchsetzung jedoch fragmentarisch, lückenhaft in den Daten und in Teilen rechtlich widersprüchlich. Besonders kritisch sind die unzureichende Transparenz und die Möglichkeit, durch Verarbeitung in Drittstaaten Sanktionen faktisch zu umgehen. Es bedarf einer konsequenteren Datenerhebung, strengerer Ursprungsregeln und harmonisierter Kontrollen auf EU-Ebene, um gleiche Wettbewerbsbedingungen (level playing field
) für alle Marktteilnehmer zu schaffen. (tl)

Kommentare