Antidumpingverfahren gegen russ. Birkensperrholz: rechtsverbindliche Veröffentlichung vorläufiger AD-Zölle am 11. Juni
Seit Oktober 2020 ist bei der Europäischen Kommission (EK) ein Verfahren anhängig, in dem europäische Hersteller von Birkensperrholz Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Birkensperrholz aus Russland fordern. Der Zeitplan des Verfahrens hat am 11. Juni ein kritisches Datum überschritten: die rechtverbindliche Veröffentlichung der vorläufigen Maßnahmen (AD-Zölle).
Unter dem Link: trade.ec.europa.eu/tdi/case_details.cfm?id=2486 ist der Zeitplan der EK zum Verfahren einsehbar. Hier ist in dem Dokument provisional measures
oder mit dem Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0940&from=EN ersichtlich, welche vorläufigen Zölle gegen welches russische Werk verhängt werden.
Die Maßnahmen treten einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gelten somit für Ankünfte ab diesem Zeitpunkt.
Die vorläufigen Zölle rangieren zwischen 15,0 % und 15,9% und wurden somit etwas enger gefasst, als der ursprüngliche Vorschlag. Sie werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Drittlandszollsätzen auf Sperrholz erhoben und gelten zunächst für sechs Monate bis zum Ende des Verfahrens im Dezember.
Was jetzt wichtig ist:
- Weitere Unterstützung, z. B. durch die Registrierung als
interested party
, das geht hier tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI - Um Anhörung vor der Kommission bitten
Nach der Registrierung eine E-Mail an trade-ad-672-plywood-injury@ec.europa.eu senden und um eine Anhörung bitten. - Ein Positionspapier entwerfen
Der GD Holz entwickelt zusammen mit Portland ein Positionspapier als schriftlich Reaktion
auf die vorläufigen Maßnahmen, welches dann von allen Marktteilnehmern genutzt werden kann.
Wenden Sie sich dazu und bei weiteren Fragen zum Stand des Verfahrens bitte an petersen@gdholz.de (nop)