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Antidumpinguntersuchung der EU-Kommission bzgl. Laubsperrholz aus China

16.10.2024rss_feed

Antidumpinguntersuchung der EU-Kommission bzgl. Laubsperrholz aus China

Am 11. Oktober wurde im Amtsblatt der EU die Eröffnung eines Antidumpingverfahrens zu Einfuhren von Laubsperrholz aus China angekündigt. Importeure haben sieben Tage Zeit, um sich als betroffenes Unternehmen bei der EU-Kommission zu melden. Die Untersuchung läuft über mehrere Monate und ihm geht eine Beschwerde einiger in der EU ansässigen Sperrholzproduzenten voraus.


Ein AD-Verfahren kann eröffnet werden, wenn in der EU ansässige Unternehmen einen durch Analysen und Handelsstatistiken untermauerten Bericht an die Kommission schicken, mit dem Ziel der Untersuchung von Dumpingpraktiken im Zielland. Die vom Greenwood-Konsortium eingereichte Beschwerde betrifft Importe von Sperrholz (ausgenommen Bambus und Okoumé) mit einer einzelnen Furnierdicke von höchstens 6 mm der Warentarifnummern (HS-Codes) 4412 31, 4412 33 und 4412 34, die eingeleitete Untersuchung trägt die Bezeichnung AD 717.


Wie geht es jetzt weiter?

Europäische Importeure sind nun aufgefordert, sich aktiv zu beteiligen, um eine ausgewogene Vertretung ihrer Interessen zu gewährleisten. Im Folgenden sind die wichtigsten Schritte aufgeführt.

  1. Zunächst ist es ratsam, sich als betroffener Importeur einen Zugang in TRON anzulegen, hierbei handelt es sich um eine elektronische Plattform zum Austausch zwischen Kommission und Wirtschaft in Handelsschutzmaßnahmen.
    tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI?tronTdiDomainLabel=tdi
  2. Nach erfolgter Registrierung und Anmeldung muss auf der Plattform der Vorgang ausgewählt werden, zu dem man Eingaben machen möchte, AD717 hardwood plywood
  3. Man gelangt auf eine Seite mit weitergehenden Informationen zum Vorgang und kann sich entsprechend seiner unternehmerischen Tätigkeit dort registrieren. Man kann mehrere Rollen auswählen.
  4. Die Dokumente, die dann auszufüllen und via TRON hochzuladen sind, beziehen sich überwiegend auf Marktwissen, also wer hat zu welchem Produkt welche Menge zu welchem Zeitpunkt der Untersuchung aus China bezogen.
    Zu diesen und weiteren Informationen zum Fall gelangt man auch über folgenden link:
    tron.trade.ec.europa.eu/investigations/case-view?caseId=2753 Beide Dokumente hängen wir Ihnen auch unterhalb dieser Meldung an.

 

Sofern man bereits direkt von der Kommission als betroffener Importeur / repräsentatives Unternehmen identifiziert wurde, erfolgt(e) eine umgehende postalische Benachrichtigung und Aufforderung zum Mitwirken. Importeure sollten dem auch Folge leisten, da anderenfalls die Kommission kein klares Bild der marktwirtschaftlichen Bedeutung des untersuchten Produktes erhalten kann, was letztlich höhere Antidumpingzölle zur Folge haben kann.

Zu den geforderten Informationen gehören unter anderem das Volumen der Einfuhren von Laubsperrholz aus China, der Verkaufswert und etwaige Kommentare zur Warendefinition in der Untersuchung. Importeure haben zur Registrierung sieben Tage Zeit, also bis zum 18. Oktober. Anschließend können die Fragebögen binnen 30 Tagen ausgefüllt werden. Sofern Eingaben an die Kommission gemacht werden, wird dringend empfohlen, genaue Beweise zur Unterstützung der Argumente vorzulegen.

Die Untersuchung zieht sich im Regelfall 12 Monate hin, kann aber auf 14 ausgeweitet werden.

Im Verlauf des Verfahrens wird es auch wichtig sein, auf chinesische Zulieferer einzugehen und diese zum Mitwirken (und somit möglicherweise dem Abwenden oder Reduktion von AD-Zöllen) zu bewegen.

Bitte geben Sie uns unbedingt eine kurze Rückmeldung darüber, wie Sie sich zum Verfahren zu positionieren gedenken. Der GD Holz hat sich als interested party registriert und wird das Verfahren verfolgen. (nop)


Foto © Sperrholz-pl.-130812.com

Foto © Sperrholz-pl.-130812.com


Hartmut Oberstech
16.10.2024 17:01
Hallo, ich denke das sollten wir alle ran !