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Antidumping: Was ist das, wem hilft das und was tut die EU dagegen?

14.08.2024rss_feed

Antidumping: Was ist das, wem hilft das und was tut die EU dagegen?

Was versteht man unter Dumping und was können Antidumpingverfahren der EU gegen ausländische Produkte bewirken? Unter Dumping wird zusammengefasst, dass ausländische Unternehmen ihre Produkte zu eigentlich nicht kostendeckenden Preisen auf den internationalen Markt bringen. Oft kommen diese Preise zu Stande, weil die Hersteller durch die jeweiligen Regierungen im eigenen Land subventioniert werden.


Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Preise, zu denen die Unternehmen ihre Produkte am heimischen Markt anbieten, im Vergleich viel teurer sind, sonst würde man sich mit der Subventionspolitik selbst schaden. Die Subvention oder Unterstützung soll also nur die Preise für den Zielmarkt nach unten beeinflussen.

Der Mechanismus läuft dann wie folgt ab:


Durch die niedrigeren Preise findet eine Marktverzerrung im Zielland statt. Dort können die Wettbewerber mit den günstigeren ausländischen Preisen nicht mithalten und verlieren nach und nach Kunden. Am Ende können sich die Produzenten im Zielland nicht mehr halten oder ziehen sich aus dem Produktsektor zurück. In der Folge gibt es weniger Anbieter für die subventionierten Produkte. Damit kann der ausländische Marktbegleiter seinen Marktanteil ausbauen und sich letztlich vielleicht sogar eine Monopolstellung sichern.

Das Gemeine am Dumping ist, dass es auf die heimische Wirtschaft im Drittland normalerweise keine Auswirkungen hat, nur der Zielmarkt spürt die Auswirkungen.

Antidumpinguntersuchungen der Europäischen Kommission sollen den oftmals feinen Grad zwischen Subventionierung und Dumping untersuchen; ersteres kann durch internationales Wettbewerbsrecht zulässig sein, letzteres aufgrund der marktverzerrenden Folgen in der Regel nicht. Gleichzeitig kann man ausländischen Regierungen aber auch nicht diktieren, welche heimische Industriepolitik sie verfolgen, außer es besteht ein Ordnungsrahmen wie zum Beispiel ein zwischenstaatliches Handelsabkommen oder die Regeln der WTO.


Durch das Antidumpingrecht kann nun versucht werden, das Dumping über eine Regulierung der Einfuhrzölle auszugleichen. Es ist somit eine EU-Maßnahme zum Schutz des Handels und des eigenen Marktes. Die Antidumping-Grundverordnung ist hierfür die Rechtsquelle und darin werden die Voraussetzungen für die Einführung von Antidumpingzöllen geregelt. Die EU hat sich dabei unter anderem das Kriterium gesetzt, dass sie eine eigene, schützenswerte Produktion besitzen muss, die unter der ausländischen Industriepolitik leidet – was zunächst demonstriert und dann im Rahmen eines Antidumpingverfahrens nachgewiesen werden muss. Hierzu dienen festgelegte Untersuchungszeiträume.

Seit Anfang des Jahres hat die EU eine Vielzahl an Untersuchungen zu verschiedenen Produkten eingeleitet. Davon für den Holzhandelssektor interessant sind folgende Verfahren, weil sie eine direkte Auswirkung auf Marktpreise und Verfügbarkeiten der untersuchten Materialien im Holzhandel haben können:

  • Dekorpapier aus China
  • Epoxidharze aus China, Südkorea, Taiwan, Thailand
  • Mehrschicht-Massivholzfußböden aus China.

Wir haben an dieser Stelle und im Außenhandels-Newsletter in der Vergangenheit mehrfach über den Stand der Untersuchungen zu den AD-Verfahren der EU berichtet. Zuletzt ging es um Einfuhren von Sperrholz aus Russland und dann um eine Umgehungsuntersuchung dieser bereits verhängten AD-Zölle durch Einfuhren aus anderen Drittstaaten wie Kasachstan und der Türkei. (nop)

 

Quelle: Möllenhoff Rechtsanwälte


Foto © Gerhard Seybert - Fotolia.com

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