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Anforderungen an Gerüstbohlen

09.07.2025rss_feed

Anforderungen an Gerüstbohlen

Auf fast allen Baustellen eingesetzt, beim Hausbau nicht wegzudenken und höchst sicherheitsrelevant: das Baugerüst – genauer genommen das Arbeitsgerüst oder auch Schutz- und Montagegerüst.


 

Während viele europäische Bauprodukte durch das CE-Zeichen geregelt sind, sind Gerüstbohlen noch ein Produkt des Holzhandels, welches nach wie vor das Ü-Zeichen tragen kann. Da Gerüste nicht dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut werden, gelten diese nicht als Bauprodukt gemäß Bauprodukten-Verordnung (EU-BauPVO, Nr. 305/2011). Gerüste sind somit weiterhin im nicht harmonisierten Bereich angesiedelt und unterliegen nationalen Regelungen.

Nichtsdestotrotz ist die grundlegende Norm eine europäisch: DIN EN 12811-1 (2004) Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 1: Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung.

Weitere Grundlagen werde in folgenden Normen behandelt:

  • DIN 4420-1 (2004) Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 1: Schutzgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung
  • DIN 4420-3 (2006) Arbeits- und Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen

Weitere Anforderungen beschreibt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) auf ihrer Webseite. Beschrieben ist dort auch eine (4 Seiten, Fassung Nov. 2005) Anwendungsrichtlinie für Arbeitsgerüste nach DIN EN 12811-1.

Umfangreich zusammengefasst ist das Thema in einer Veröffentlichung der Berufsgenossenschaft: DGUV-Information 201-011 (Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten), die im Januar 2023 neu herausgegeben wurde. Siehe Link unten. Im Vergleich zur Vorgängerfassung (2011) ist die Anforderung, dass Gerüstbretter und -bohlen aus Holz dauerhaft mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein müssen, nicht mehr zu lesen.


Anforderungen an systemfreie Bauteile

Für die Praxis müssen Gerüstdielen mindestens 30 mm Dicke aufweisen (meist mehr, s. Tab.) und der Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1 (oder C 24 nach EN 338) entsprechen. Die Dicke der Gerüstdielen richtet sich nach der Lastklasse (diese wird bestimmt durch die Arbeiten, die auf dem Gerüst durchgeführt werden und die zu erwartende Belastung, siehe Anhang 1 der DGUV Information), der Bohlenbreite und der Stützweite des Gerüstes (siehe Tabelle). Im Großteil der Fälle kann man von der Lastklasse 3 oder 4 ausgehen. Folglich sind bei einer Bohlendicke von 45 mm bis zu 2,25 m Stützweite zulässig.

 


2025 Abmessungen Geruestbohlen
Foto: © Fotolia.com

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