Aktualisierte Kombinierte Nomenklatur (KN) veröffentlicht – Zolltarifnummern werden wichtiger
Die EU-Kommission hat die aktualisierte Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KN) für das Jahr 2025 vorgestellt, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Darin sind in Kapitel 44 alle Warentarifnummern enthalten, die zum Beispiel bei der Zollanmeldung beim Import von Holz und Holzprodukten benötigt werden.
Die KN ist in Anhang I der KN-Grundverordnung (Verordnung des Rates (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif) geregelt und wird jährlich im Amtsblatt der EU aktualisiert. Änderungen sind in der entsprechenden Durchführungsverordnung wie folgt gekennzeichnet:
★ – Neue Codenummern
■ – Bestehende Codenummern mit geändertem Inhalt
Hier finden Sie die neue Version: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2522
Das Statistische Bundesamt wird eine detaillierte Übersicht der Änderungen für die Außenhandelsstatistik zeitnah zur Verfügung stellen, um den Übergang für Anwender zu erleichtern. (NOP)
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