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Änderungen für Autofahrer ab 2023: Führerschein, Verbandskasten, Umweltbonus

21.12.2022rss_feed

Änderungen für Autofahrer ab 2023: Führerschein, Verbandskasten, Umweltbonus

 

2023 bringt für Autofahrer wieder einige Änderungen in wichtigen Themen mit sich, die man kennen sollte. Im Anschluss geben wir einen Überblick über die Änderungen zum Verbandskasten, Führerscheinumtausch, CO₂-Abgabe und Klimabonus.


 

Verbandskästen:

 

 

Die im Auto mitgeführten Verbandskästen müssen ab 2023 zusätzlich zwei medizinische Masken enthalten. Zum 01.02.2023 gilt die neue DIN-Norm 13164, die Masken vorschreibt. Es müssen nicht zwingend FFP2- Masken sein. Fehlt in einem Fahrzeug der Verbandskasten oder ist er unvollständig, kann bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro drohen. Auch bei der Hauptuntersuchung wird der Inhalt kontrolliert.


 

Führerscheinumtausch:

 

 

Die Jahrgänge 1959 bis 1964 sind 2023 mit dem Umtausch des Führerscheins dran, wenn der/die Fahrende noch keinen EU-Scheckkartenführerschein besitzt, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.


 

CO₂-Abgabe:

 

 

Die im Rahmen der CO₂-Abgabe ursprünglich vorgesehene Erhöhung bei Benzin und Dieselkraftstoff ab 1. Januar 2023 wird um ein Jahr verschoben. Der Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid liegt daher im Jahr 2023 weiterhin bei 30 Euro. Ab Anfang 2024 soll dann ein Preis von 35 Euro gelten.


 

Klimabonus:

 

 

Ab 1. Januar 2023 bekommen Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge keinen Umweltbonus mehr. Der Bundesanteil zur Förderung elektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wird reduziert. Er beträgt für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro ab Januar statt 6000 nur noch 4500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro statt 5000 nur noch 3000 Euro.

Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung. Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter zwölf Monaten werden nicht mehr gefördert. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden. (ga)

(Quelle: ADAC)