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3. Entlastungspaket der Bundesregierung – Bringt es was für den Holzhandel?

07.09.2022rss_feed

3. Entlastungspaket der Bundesregierung – Bringt es was für den Holzhandel?

Die Ampel-Koalition hat sich am Wochenende auf weitere finanzielle Entlastungen für die Menschen und Betriebe in Deutschland geeinigt. Der große Befreiungsschlag für Unternehmen ist ausgeblieben. Eher kleinteilig werden zum Teil die richtigen Signale gesetzt.


Abbau der kalten Progression

Um eine kalte Progression abzubauen, sollen die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst werden. Danach ist zum 1.1.2023 auch eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 EUR auf 10.632 EUR vorgesehen (für 2024 eine weitere Anhebung um 300 EUR). Die genaue Ausgestaltung des Einkommenssteuertarifs wird aber erst feststehen, wenn im Herbst der Progressionsbericht und der Existenzminimumbericht vorliegen.

Strompreisbremse

Nicht nur für Privathaushalte sollen für einen Basisstromverbrauch vergünstigte Strompreise gelten, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif sollen sich darauf berufen dürfen. Finanziert werden soll die Preisbremse mit Einnahmen durch eine neue Erlösobergrenze für Energieunternehmen, um hohe Zufallsgewinne abzuschöpfen. Zudem sollen die beim Strompreis relevanten, voraussichtlich steigenden Netzentgelte damit bezuschusst werden.

Die konkrete Ausgestaltung dieses für die Wirtschaft wichtigen Schrittes ist allerdings noch unklar.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas

Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage soll zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert werden. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet soll für den Gasverbrauch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten.


Verschiebung Erhöhung des CO2-Preises

Die für den 1.1.2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises (derzeit 30 EUR pro Tonne) um 5 EUR pro Tonne im Brennstoffemissionshandel soll um ein Jahr auf 2024 verschoben werden. Damit sollen sich auch die Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr verschieben.

Neue Unternehmenshilfen

Unternehmen und Betriebe, die unter den hohen Energiekosten leiden, sollen mit einem neuen Programm unterstützt werden. Insbesondere soll der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bestehende Unternehmenshilfen sollen u. a. mit zinsgünstigen Krediten und erweiterten Bürgschaften sollen bis 31.12.2022 verlängert werden. Geprüft werden Schritte für Unternehmen, die aufgrund von Gasmangel und hoher Energiepreise die Produktion temporär einstellen müssen.

Das Paket enthält noch weitere Maßnahmen, die Verbraucher und Familien entlasten sollen. In der angespannten Situation hilft sicher jeder Cent weniger, doch ist der große Wurf für die Wirtschaft nicht gelungen. Die Regierungskoalition hinterlässt den Eindruck, dass ihnen ein Gesamtkonzept für ein koordiniertes wirtschaftliches Vorgehen fehlt. (ga)

www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/drittes-entlastungspaket-2082584


Foto: © iStock-1338921291_nandovidal.es

Foto: © iStock-1338921291_nandovidal.es


Kommentare

Ulrich Ehrhardt
07.09.2022 15:06
Die Regierungskoalition hinterlässt nicht nur den Eindruck, Sie hat kein Konzept und ist auf dem besten Weg dieses Land zu ruinieren.
Ich lass heute früh eine Pressemitteilung der Handwerkskammer zu Leipzig. Das Urteil für Habeck und Co. ist niederschmetternd, wie lange will sich der GD Holz diesen ganze Unsinn eigentlich noch anhören. Mir erschleicht sich immer mehr der Gedanke, dass die Wäschereiangestellten auf der Aida sich einen Kapitän gewählt haben, der nicht einmal einen Sportbootführerschein besitz, und der frisch auf der Brücke angekommen, den Koch fragt wie er das Ruder halten soll.
Die Lage in unserer Wirtschaft ist äußerst angespannt, das scheinen aber einige Politiker nicht hören oder begreifen zu wollen. Ich bin der Meinung, das Wirtschaftsverbände in aller Deutlichkeit die Interessen Ihrer Mitglieder vertreten müssen auch wenn es nicht immer einfach ist.